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Todesstrafen-Moratoriumsresolution der UN

Erstellt am 19.02.2009 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde mal gelesen und am 19.02.2009 zuletzt geändert.

http://www.amnesty.ch/de/aktuell/news/2007/uno-todesstrafe-moratorium-unterstuetzen/image1_2columnDie Caroliner Gerichtsordnung galt in Österreichbis 1768. Im diesem Jahrhundert wurden die ersten massiven Zweifel an der Todesstrafe gehegt. In der Aufklärungsphase entstanden durch Schriften des Italieners Becceria die ersten Zweifel. Der österreichische Jurist Sonnenfels“ folgte seinen Argumenten und vertrat diese Position mit Mut und Erfolg. International ist aber noch einige Aufklärungsarbeit zu leisten. Vielleicht gelingt nun in den USA und China ein Durchbruch der Aufklärung und des Humanismus.

Becreria Cesare Bonesano war ein italienischer Jurist und Schriftsteller, der durch seine Schrift „Von den Verbrechen und Strafen (Deidelitti e delle pene)` international bekannt.
Sie wurde in 22 Sprechen übersetzt.  Er bekämpfte in dieser Schrift die Tortur und die Todesstrafe.

Freiherr Johann Sonnenfels war ein renomierter Österrreichischer Jurist. Er war der erste Jurist, der in Österreich auf strafrechtlichem Gebiet die Ansichten der Aufklärung vertrat. Dabei wurde das erste mal die Frage in den Raumgestellt:

„Hat der Staat das Recht, das Leben eines Menschen zu fordern? Istdie Todesstrafe der geeignete Schutz gegen schwerste Verbrechen?“.

1787 wurde die Todesstrafe von Kaiser Joseph II von Österreich außer für „Verbrechen, bei denen mit dem Standrecht verfahren werden mußte (Hinrichtung durch den Strang)“ abgeschafft.

1794 wurde die Todesstrafe wieder für gewisse Verbrechen eingeführt.
Zum Beispiel für Hochverrat und Mord.

In den Jahren 1874bis 1918 wurden in Österreich 2786 Todesurteile ausgesprochen, von denenauch 85 vollzogen wurden.

1919 wurde die Todesstrafe neuerlich für „gewöhnliche Verbrechen“ abgeschafft. Es wurde eine entsprechende Bestimmung in der Bundesverfassung verankert.

Mit dem Standrecht vom November 1933 kam es zur Wiedereinführung der Todesstrafe für schwere Verbrechen wie Mord.
1934 unter der austrofaschistischen Herrschaft im Ständestaat Österreich wurde das Gesetz erweitert. Der Besitz von Sprengstoff wurde als Kapitalverbrechen festgeschrieben. Es gab das Standrecht das besonders bei Militärdiktaturen und absoluten Monarchien gedeiht. Hier wird in in sogenannten Kriegs- und Ausnahmezuständen Recht von, militärischen ‚“Standgerichten“ gesprochen und vorgebliche Verbrechen und Vergehen werden in abgekürzten Verfahren abgeurteilet und vollstreckt. Der Rechtsstaat und Schutz für Fehlentscheiden ist minimal die Gefahr staatlichen Unrechts grenzt an die des Faustrechts.

Erst 1950 wurde die Todesstrafe in einer geheimen Sitzung vom Nationalrat mit 86 zu 64 Stimmen abgeschafft. Artikel 85 der Österreichischen Verfassung schreibt fest „Die Todesstrafe istabgeschafft“.

Die letzte Hinrichtung in Österreich fand am 24. März 1950 statt

Die Dokumente der UN Generalversammlung in den offiziellen Sprachen der UNO

قرار اتخذته الجمعية العامة
[(A/63/430/Add. [بناء على تقرير اللجنة الثالثة ( 2
١٦٨ – وقف استخدام عقوبة الإعدام /٦٣
إن الجمعية العامة،
١٤٩

大会决议
[根据第三委员会的报告(A/63/430/Add.2)通过]
63/168. 暂停使用死刑
大会,
重申其2007年12月18日关于暂停使用死刑的第62/149号决议,
欣见越来越多国家作出暂停执行处决的决定和全球出现废除死刑的趋势,

Resolution adopted by the General Assembly
[on the report of the Third Committee (A/63/430/Add.2)]
63/168. Moratorium on the use of the death penalty

Résolution adoptée par l’Assemblée générale
[sur la base du rapport de la Troisième Commission (A/63/430/Add.2)]
63/168. Moratoire sur l’application de la peine de mort

Resolución aprobada por la Asamblea General
[sobre la base del informe de la Tercera Comisión (A/63/430/Add.2)]
63/168. Moratoria del uso de la pena de muerte

Резолюция, принятая Генеральной Ассамблеей
[по докладу Третьего комитета (A/63/430/Add.2)]
63/168. Мораторий на применение смертной казни
Генеральная Ассамблея,
вновь подтверждая свою резолюцию 62/149 от 18 декабря 2007 года о моратории на применение смертной казни,
приветствуя принимаемые все большим числом государств решения применять мораторий на казни и общемировую тенденцию к отмене смертной казни,

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A/RES/63/168

 

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