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Bringen Schmetterlingsbomben Biden und Selensky einen Haftbefehl wie Netanjahu, der Hamasführung und Putin

Erstellt am 26.11.2024 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde 111 mal gelesen und am 26.11.2024 zuletzt geändert.

Ein alter Freund schrieb mir vor einigen Tagen: …“ORF lieferte heute ein besonderes Stück „Kriegspropaganda“. Das wär starker Tobak oder zumindest eine journalistische Schmetterlingsbombe die nach hinten losgehen sollte. Was hat meinen Freund so erzürnt? Der ORF Online Artikel vom 20.11.2024 dürfte bestenfalls grob fahrlässig eine irrtümliche „Ente“ verbreiten:
USA wollen Kiew Anti-Personen-Minen liefern

Ente meint im Journalismus-Jargon, eine:

Falschmeldung oder ein unwahrer Bericht, der

  • irrtümlich oder
  • absichtlich

verbreitet wurde. Es handelt sich also um eine Nachricht, die keinen wahren Kern hat oder auf falschen Informationen basiert. Obwohl autokratisch russische Quellen in der Regel (um einige Pferdelängen der Pressefreiheit) unglaubwürdiger sind als Quellen aus unvollständigen NATO-Demokratien, erscheinen hier trotzdem einige Fakten im ORF und anderswo systematisch verdreht zu sein.

Fast jede etwas ältere friedensbewegte Person weiß, dass: „Die Ottawa-Konvention von 1999 verbietet Einsatz, Produktion und Weitergabe von Anti-Personen-Minen. Anders als die Ukraine haben die USA und Russland die Ottawa-Konvention nie unterzeichnet.“ Erfreulicher Weise wissen wir aber seit Donnerstag vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH):

Wenn Selensky wissentlich oder duldend alte Anti-Personen-Minen aus Beständen der Sowjetunion oder neue aus den USA einsetzt gegen Zivilisten einsetzt, dann wäre ein Kriegsverbrecher im Sinne des IStGH. Der Gerichthof müsste gegen ihn vorgehen – und vielleicht auch gegen Biden. Netanjahu ist wird ja nun auch international verfolgt in Vertragsstaaten des IStGH.

Gleiches dürfte die Vertragsstaaten der Otawa-Konvention gelten. Sie wären dann dazu verpflichtet, Haftbefehle des IStGH zu vollstrecken. Die Ukraine ist ein IStGH-Vertragsstaat wie praktisch alle Staaten der EU und Palestina.

Ich kann mich also vielleicht bald freuen, wenn der vergessliche Biden vielleicht wie Putin vom selben Gericht gesucht wird. Wahrscheinlich wird er dann als nicht mehr voll Zurechnungsfähig oder er vergisst seine Verurteilung rasch.

Der IStGH in Den Haag hat am 17. März 2023 ja einen internationalen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen. Demokraten und Demokratinnen dürfen inzwischen ja seit einem Präzenzfall erfreulicher Weise genauso wenig Kriegsverbrechen begehen wie Autokraten selbst, wenn sie Atomwaffen haben und ein Vetorecht im UNO-Sicherheitsrat. Die Juristen haben einen wichtigen Etappensieg im Kampf gegen die Atomterrorstaaten errungen. Less animals that are more equal – würde George Orwell sagen. Wenn ihnen nach dem Artikel der Kopf schwirrt, dann liegt das vor allem daran, die Atomwaffenstaaten uns so lange terrorisieren können bis wir ihnen die Atomwaffen alle nachhaltig wegnehmen und zerstören. Wahrscheinlich müssen wir ihnen den Vorteil der Atomwaffen so vermiesen, dass besser darauf verzichten.

In Den Haag hatte ja der IStGH am vergangenen Donnerstag Haftbefehle gegen Netanjahu und den kürzlich entlassenen israelischen Verteidigungsminister Joaw Galant und die Führer der Hamas erlassen. Grund dafür waren ihre mutmaßlichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gazakrieg. Vertragsstaaten des IStGH – darunter auch Österreich Deutschland – sind nun dazu verpflichtet, diese Haftbefehle zu vollstrecken.

ORF Kriegspropaganda ja, nein – jein oder grob fahrlässige journalistische Untaten?

Eine andere Baustelle ist es, wenn Journalisten oder Journalistinnen des ORF Kriegpropaganda betreiben würden – wie die Tutsis in Ruanda vor dem Genozid in Radio.

Kriegspropaganda ist als Errungenschaft nach dem II. Weltkrieg in vielen Ländern verboten, insbesondere in Demokratien, wo öffentlich-rechtlicher Journalismus an strikte Regeln gebunden ist ebenfalls verbunden. In Österreich und anderen Ländern gelten rechtliche und ethische Standards, die sicherstellen sollen, dass die Berichterstattung ausgewogen, faktenbasiert und frei von einseitiger Kriegshetze ist (siehe: Rechtliche Grundlagen am Ende des Posts). Und da war doch auch was mit einem Journalisten und ein Journalisten in Ruanda? Ah ja: Im sogenannten

„Medienprozess“ des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda

wurden Verantwortliche des Radiosenders RTLM und der Zeitung Kangura verurteilt, da sie durch Hasspropaganda und Aufrufe zur Gewalt eine aktive Rolle im Völkermord von 1994 spielten. Dies setzte einen Präzedenzfall, dass Medienakteure für ihre Mitschuld an Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft gezogen werden können. Das Hörspiel „Hate Radio“ von Milo Rau rekonstruiert die Hetzsendungen von RTLM und zeigt eindringlich, wie Medien Hass und Gewalt fördern können. Es dient als kritische Reflexion über die Macht von Propaganda und deren Verantwortung.´

Was wäre Kriegpropaganda in allen Punkten?

Nicht jede tendenziöse Berichterstattung ist sofort „Kriegspropaganda“.
Um als vor Internationalen Strafgerichtshöfen klar als Kriegspropaganda zu gelten, müsste der Bericht:

  • Aktiv zu Gewalt oder Kriegsführung aufrufen.
  • Eskalation unterstützen oder fördern.
  • Einseitig die Interessen einer Kriegspartei bedienen.

Selbst wenn keine direkte Kriegspropaganda vorliegt, kann tendenziöse Berichterstattung durch Auslassungen, Einseitigkeit oder emotionalisierende Sprache faktisch ähnliche Wirkungen haben.

Was kann man in Österreich gegen Kriegspropaganda im ORF tun?

  1. Transparenz fordern: Öffentlich-rechtliche Medien sind rechenschaftspflichtig. Kritik oder Fragen zur Ausgewogenheit der Berichterstattung können über Publikumsräte oder Ombudsstellen eingereicht werden.
  2. Friedensjournalismus fördern: Öffentlich-rechtliche Sender könnten in Konflikten aktiver friedensjournalistische Ansätze umsetzen, wie die Darstellung von Friedensinitiativen, Perspektiven der Zivilbevölkerung oder langfristigen Lösungen.
  3. Medienkompetenz stärken: Kritische Medienanalysen durch unabhängige Stellen, NGOs oder Journalismus-Ausbildungsstätten können problematische Trends sichtbar machen.

Wenn Kriegspropaganda nachgewiesen wird, wäre dies ein schwerwiegender Verstoß, der rechtliche oder disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Hier der vollständige in zwei Punkten eindeutig schwerst bedenkliche Artikel des ORF:

USA wollen Kiew Anti-Personen-Minen liefern

Nach der Freigabe des Einsatzes von Raketen, die Ziele in Russland erreichen können, hat der scheidende US-Präsident Joe Biden die Lieferung von Anti-Personen-Minen an Kiew angeordnet. Das berichteten die „Washington Post“ und die BBC am Mittwoch. Der Grund sei die Lage im Donbas, wo die ukrainische Armee zunehmend gegen die angreifenden russischen Truppen ins Hintertreffen gerät.

20. November 2024, 8.09 Uhr (Update: 20. November 2024, 13.37 Uhr)

Mit der Lieferung von Anti-Personen-Minen würde Biden zwei Monate vor der Amtsübergabe an den Republikaner Donald Trump von seiner bisherigen Linie abrücken. Der Einsatz dieser Minen werde jedoch auf den Osten der Ukraine beschränkt, schrieb die „Washington Post“.

Geliefert werden sollen spezielle Minen, die sich nach einer gewissen Zeit selbst zerstörten oder deren Batterieladung zeitlich begrenzt sei. Das unterscheide sie von den russischen Anti-Personen-Minen, berichtete die BBC. Ukrainische Militärs hätten zudem bereits zugesagt, diese Minen nicht in dicht besiedelten Gebieten auszulegen, berichteten die beiden Medien.

Ottawa-Konvention verbietet Einsatz

Das russische Militär hat am Rande der besetzten Gebiete in der Ukraine dichte Minenfelder ausgelegt und damit 2023 die ukrainische Offensive zum Scheitern gebracht. Der Einsatz von Minen ist international geächtet. Die Ottawa-Konvention von 1999 verbietet Einsatz, Produktion und Weitergabe. Anders als die Ukraine haben die USA und Russland die Konvention nie unterzeichnet.

Der Artikel sei insofern bemerkenswert, als „nirgends offen gelogen“ werde, „aber durch Auslassungen ein völlig anderer Sinn“ entstehe:

>>Die USA liefern also Anti-Personen-Minen. Dass die Ukraine solche Minen nicht verwenden darf und ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Ottawa Konvention damit bricht, fehlt im Bericht. Der Hinweis in der letzten Zeile („Anders als die Ukraine…“) geht unter.

Hingegen werden die US Minen im Gegensatz zu den „russischen“ als quasi gute Minen dargestellt, da sie sich nach einiger Zeit selbst zerstören. Hier fehlt die Info, dass die „russischen“ Minen eigentlich sowjetische sind, also heute in den Arsenalen von Russland und der Ukraine zu finden sind und nur von der Ukraine eingesetzt werden.

Russland hat tatsächlich mit Minen und anderen Sperren die ukrainische Offensive zum Scheitern gebracht. Das waren aber Panzerminen und die Sperren waren im freien Feld in Frontnähe und nicht in Siedlungen.

Die Beruhigung „auf den Osten beschränkt“ und „nicht in dicht besiedelten Gebieten“ ist wenig überzeugend, da der bisherige Einsatz dieser Waffen vorwiegend in dicht besiedelten Gebieten und zur Terrorisierung der Zivilbevölkerung erfolgte.

Die Mine

Die sowjetische FPM-1 „Lepestok“ (russisch für ‚Blütenblatt‘) Anti-Personen-Mine ist eine Kopie der US BLU-43/B „Dragontooth“ (‚Drachenzahn‘), die im Vietnamkrieg über 30 Millionenmal abgeworfen wurde und noch heute Menschen verletzt und tötet. Von der Dragontooth gibt es inzwischen Weiterentwicklungen, die sich nach einer gewissen Zeit selbst zerstören.

Die Lepestok Mine misst etwa 10cm und wird wegen ihrer grünen oder braunen Färbung leicht übersehen. Verstreut wird die Mine mit speziellen Granaten oder Raketen. Da sie kaum Metall enthält, ist sie mit Minensuchgeräten schwer zu entdecken. Ausgelöst wird sie durch Druck, also wenn man darauf steigt, und verletzt die Beine, was Amputationen und manchmal auch den Tod zur Folge hat. Gegen Fahrzeuge sind die Minen wirkungslos. Auf Grund ihrer Form werden solche Minen auch Schmetterlingsminen genannt.<<

Die Ottawa-Konvention

(Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung)

Die Konvention trat 1999 in Kraft. 164 Staaten haben sie bis jetzt unterschrieben und ratifiziert. 32 Staaten haben weder unterschrieben noch ratifiziert, darunter die USA und Russland. Die Ukraine ratifizierte 2005, besitzt aber nach eigenen Angaben 3,3 Millionen Antipersonenminen. Diese hätte sie innerhalb von 5 Jahren nach Ratifizierung vernichten müssen, also bis 2010, was offenbar unterlassen wurde. Folglich:

  • verletzt die Ukraine daher die Ottawa Konvention durch den laufenden Einsatz von Anti-Personen-Minen. Außerdem
  • verletzt sie das Kriegsrecht wegen des gezielten Einsatzes gegen Zivilisten.

Chronik des Einsatzes von Lepestok

Im laufenden Krieg wird die Lepestok Mine – soweit bekannt – ausschließlich von der Ukraine eingesetzt. (Der letzte Einsatz von russischer Seite war angeblich im Tschetschenienkrieg). Von ukrainischer Seite hingegen werde diese Mine seit 2022 in großem Maßstab eingesetzt und zwar gegen Zivilisten und in Siedlungen.

Russische Medien berichteten am 28. Juli 2022 erstmals, dass Lepestok Minen in den Donezker Stadtteilen Kievski und Kuibyschewski verstreut wurden. Das geschah mittels eines Uragan Raketenwerfers von Tschasow Jar aus.

Am 31.Juli 2022 erfolgte die nächste Fernverminung, wieder gegen die Stadt Donezk und RIA meldete die ersten 3 Verletzten.

Russland übermittelte dem UN Generalsekretär Daten über den Einsatz der verbotenen Minen und dieser rief die Konfliktparteien auf, keine Zivilisten zu gefährden.

Die Daily Mail berichtete Anfang August ebenfalls über die Personenminen, gab aber einen russischen Minenräumer im Bildteil als „tapferen ukrainischen Soldaten“ aus und nannte die Minen „russisch“.

Diesen Trick oder die ungeprüfte Ente wendete nun auch der ORF an, die Minen wurden ja tatsächlich in der Sowjetunion hergestellt, sind also schlampig oder vorsätzlich fälschlich im Kontext „russisch“ bezeichnet. Dass sie von der Ukraine eingesetzt werden und zwar gegen eigene Bürger wird verschwiegen. Laut Selbstverständnis der ukrainischen Regierung ist der Donbas ja Teil der Ukraine.

Weitere Minenabwürfe wurden am 5.8., 7.8., 8.8., 11.8. gemeldet. Inzwischen gibt es 37 Verletzte und einen Toten. Donezker Muslime klagen, dass sie am Gebet gehindert werden, weil etwa 40 Minen auf dem Grundstück der Moschee liegen.

Die Verminung der Stadt geht weiter und während des Referendums über den Betritt des Oblast Donezk zur russischen Föderation am 23-25. August 2022 werden ständig diese ukrainischen Schmetterlingsminen aus nicht vernichteten Beständen der Sowjetunion über der Stadt verstreut. Der

Bürgermeister Kulemsin erklärte: „In diesen drei Tagen hat der Beschuss nicht aufgehört, weder nachts noch tagsüber. In der Nacht gab es heute schweren Beschuss. Seit dem Morgen stehen fünf von neun Stadtteilen unter Beschuss. Lepestok-Antipersonenminen wurden in den Vierteln Kirowski und Petrowski entdeckt.“

Am 7.11.2022 gibt die Volksvertretung einen Bericht heraus, dass 86 Zivilisten, darunter 4 Kinder von Lepestok Minen verletzt wurden.

2023 geht die Verminung weiter und die Opferzahlen steigen.

Zwischen Sommer 2022 und Sommer 2023 sollen mit insgesamt 25 Clusterprojektilen 8000 Anti-Personen-Minen hauptsächlich über der von Russland besetzten Stadt Donezk verstreut worden sein.

Am 1.1.2024 werden insgesamt 143 Verletzte durch Lepestok Minen vermeldet, davon 10 Minderjährige.

Ende April 2024 werden 156 Verletzte und drei Todesfälle durch diese Mine bekanntgegeben.

Am 15. Oktober 2024 meldet der Gouverneur des russischen Gebiets Belgorod die Verminung durch Lepestok Minen und sperrt 7 Ortschaften. Damit wurden diese Waffen erstmals außerhalb des Gebiets der ursprünglichen Ukraine eingesetzt.

Rechtliche Grundlagen des Verbots von Kriegshetze im ORF:

  1. Österreichischer Rundfunkgesetz (ORF-Gesetz):
    • Der ORF ist verpflichtet, unparteiisch, objektiv und ausgewogen zu berichten (§4 ORF-Gesetz).
    • Jede Art von Propaganda, einschließlich Kriegspropaganda, widerspricht den gesetzlichen Vorgaben.
  2. Internationales Recht:
    • Artikel 20 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) verbietet Kriegspropaganda ausdrücklich:
      „Jede Propaganda für den Krieg ist durch Gesetz zu verbieten.“
  3. Ethikrichtlinien:
    • Öffentlich-rechtliche Sender verpflichten sich zur Einhaltung journalistischer Kodizes, wie den Richtlinien für Qualitätsjournalismus oder die UNESCO-Prinzipien für friedensfördernde Berichterstattung.
 

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