Friedenspolitische Verfassungsvorschläge
Die Verfassung, das sind die grundlegenden rechtlichen
Zielformulierungen und Spielregeln moderner Staaten. Diese Spielregeln
sind reformbedürftig, denn viele gewaltige Probleme sind seit der
Wiederinkraftsetzung der österreichischen Verfassung nach dem II.
Weltkrieg hinzugekommen. Diese Verfassung entstand ja im wesentlichen
- vor Auschwitz und Hiroshima,
- vor dem kalten Krieg und dem Fall der Mauer,
- vor dem gezielten Tötungsversuch von Saddam unter Bill Clinton,
- vor dem Beitritt Österreichs zur EU die nun eine Verfassung mit Aufrüstungsverpflichtung beschlossen hat,
- vor der völkerrechtswidrigen Intervention der USA im ehemaligen Jugoslawien und
- vor der 11. September 2001 und dem folgenden permanenten Krieg gegen den Terror unter Führung der Bush-Administration.
- Vor dem vollkommen irrwitzigem Kompromiss der EU-Verfassung mit erstmaligem Rüstungsgebot im Verfassungsrang
Diese gute alte Verfassung und die Selbstverpflichtung Österreichs, die
aus den Erfahrungen des I. und II. Weltkrieges geboren wurde steht nun
zur Disposition.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der Jugendkonvent der im Vorfeld des Österreichkonvents veranstaltet wurde:
„Der letzte Punkt, der beim Jugend-Konvent diskutiert wurde,
war die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht und Klärung der Rolle des
österreichischen Bundesheers im Zuge der europäischen Sicherheitsdiskussion.
Wenn man über eine Abschaffung der Wehrpflicht diskutiert und diese fordert,
dann muss man sich auch Gedanken machen, was mit dem Zivildienst passiert.
Derzeit ist es so, und es ist uns bewusst, dass im Bereich des sozialen
Sicherheitsnetzes ein großer Mangel an Fachkräften herrscht und das wird sich
noch verschärfen in nächster Zeit. Das letzte Halbjahr hat uns ja einige
Beispiele vors Auge geführt“.
Der Zivildienst stelle in dieser prekären Situation einen
unentbehrlichen Bestandteil der sozialen Dienste dar, auch wenn Zivildiener nur
zu Hilfsdiensten herangezogen würden und keine hauptamtlichen Arbeitskräfte
ersetzen dürften.
Die Österreichische Bundesjugendvertretung forderte
- die
Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht. - Gesellschaftlich wichtige Dienste in
den Bereichen Soziales, Umwelt, nicht militärische Friedensarbeit und
Katastrophenschutz müssen nach dem Prinzip der Freiwilligkeit neu organisiert
beziehungsweise bereits bestehende Dienste,
- wie das freiwillige soziale Jahr,
- das freiwillige ökologische Jahr,
- der Gedenkdienst,
- wie das freiwillige soziale Jahr,
finanziell unterstützt und
in der Verfassung verankert
werden.
Das klingt recht vernünftig aus friedenspolitischer Sicht. Für einige
Punkte sollte die österreichische Friedensbewegung sogar einige massive
Öffentlichkeitsarbeit betreiben.
Bezüglich der Auswirkungen der Militarisierung des europäischen Friedensprojektes möchte ich an dieser Stelle nur auf Mahatma Gandhi und Thoreau verweisen: Wenn recht gegen das Gewissen verstößt, dann ist der richtige Platz für gerechte Menschen im Gefängnis.
Der Konvent zur Reform der Österreichischen Verfassung
„Der Österreich-Konvent hat am 10.
Juli 2003 zehn Ausschüsse gebildet, in denen Themen vorbereitet werden.
In der Sitzung vom 25. Juli 2003 hat der Konvent die Vorsitzenden und
die Zusammensetzung für neun der zehn Ausschüsse beschlossen“. Für das Thema Friedenspolitik das den LeserInnen von Friedensnews besonders wichtig sein dürfte der Ausschuss 1 mit seinen 16 Mitgliedern besonders wichtig sein:
Staatsaufgaben und Staatsziele
Dieser Ausschuss befasst sich mit:
- Der umfassende Analyse der Staatsaufgaben und der Frage staatlicher
Kernaufgaben. - Der Frage eines umfassenden Kataloges von Staatszielen in der
Bundesverfassung.
Seine Mitglieder sind
Univ.-Prof. DDr. Heinz MAYER | Vorsitzender
|
Univ.-Prof. Dr. Bernhard RASCHAUER | Vorsitzender-Stellvertreter |
Manfred DÖRLER |
ÖVP, Vlbg. Landtagspräsident |
DI Jörg FREUNSCHLAG | FPÖ, Erster Präsident des Kärntner Landtages |
Univ.-Prof. Dr. Bernd-Christian FUNK | ÖVP, Rechtswissenschaftler |
Elisabeth GEHRER | Bildungsministerin ÖVP |
Dr. Michael HÄUPL | Bürgermeister und Landeshauptmann von Wien |
Mag. Herbert HAUPT | FPÖ, Sozialminister |
Dr. Evelin LICHTENBERGER | Die Grünen, Nationalrätin |
Univ.-Prof. Dr. Theo ÖHLINGER | ÖVP, Universität Wien |
Univ.-Prof. Dr. Reinhard RACK |
ÖVP, Universität Graz: Institut für Öffentliches Recht, Mitglied des Europäischen Parlaments |
Dr. Leo SPECHT | SPÖ, Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Wien und Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten, wie der Harvard Law School |
Friedrich VERZETNITSCH | Präsident des ÖGB und Nationalrat |
Dr. Günther VOITH | ÖVP, Vorsitzender des Rechtspolitischen Ausschusses der Industriellenvereinigung |
Dr. Peter WITTMANN | SPÖ Nationalrat, Gemeinderat Wr. Neustadt und ehem. Bürgermeister |
Waltraud KLASNIC | ÖVP Landeshauptfrau der Steiermark |
? | PazifistIn? |
Der Vorsitzende HEINZ MAYER formuliert friedensjournalistisch bedenklich wortgewaltig: „AUSSCHUSS 1 BEWEGT SICH IN EINEM POLITISCHEN MINENFELD“
Als Ergebnis der bisherigen Ausschussarbeit fasste Mayer einen Konsens
in drei Punkten zusammen:
- Das Staatsziel des Umweltschutzes müsse in
Richtung eines stärkeren ökologischen Ansatzes
modernisiert werden; - Artikel 9a Absatz 1 und 2 B-VG, der die umfassende
Landesverteidigung betrifft, soll nicht mehr Bestandteil des
Verfassungsrechts sein; - das Verbotsgesetz soll unverändert bestehen
bleiben.
Friedenspolitisch interessante Auszüge aus der Debatte
Diese Dabatte fiel teilweise vor allem seitens der konservativer
Militärpolitiker hinter den bereits erzielten Konsens im Ausschuß
zurück.
Der Zweite Nationalratspräsident Heinz Fischer und nunmehrige Bundespräsident betonte, „er
sei mit einem optimistischen Realismus beziehungsweise mit einem
realistischen Optimismus in die Konventsarbeit gegangen, und daran
habe sich nichts geändert“. …
… „Was die umfassende Landesverteidigung betrifft, so hätte er
nichts dagegen, wenn diese auch weiterhin Teil der Verfassung bleibt. …
„SCHEIBNER: UMFASSENDE LANDESVERTEIDIGUNG SOLL STAATSZIEL BLEIBEN
… Bei einigen Bereichen, wie etwa Bildung, gebe es noch
Diskussionsbedarf, ob sie als Staatsziel oder als Grundrecht auf eine
bestimmte
Ausbildung formuliert werden sollen. Bei anderen Bereichen wiederum,
zum Beispiel bei der Sicherheit, stelle sich diese Frage nicht.
Sicherheit sei als Staatszielbestimmung festzulegen, es sei notwendig,
das Gewaltmonopol des Staates zu definieren. Die vom Ausschuss 1
vorgeschlagene ersatzlose Streichung der umfassenden Landesverteidigung
hielt Scheibner für nicht gerechtfertigt. Mit Spannung sah
er auch der Diskussion hinsichtlich der Widersprüchlichkeit zwischen
Neutralitätsgesetz und Artikel 23f B-VG entgegen“.
Klaus Wejwoda … Mit Nachdruck sprach er sich wiederum
gegen die Streichung der umfassenden Landesverteidigung aus, wobei er
meinte, dies sei ein falsches Signal zur falschen Zeit. Er erinnerte an
die laufenden Arbeiten der Bundesheer-Reformkommission und
betonte zudem, gerade das Bündel aus militärischer, geistiger und
wirtschaftlicher Landesverteidigung habe bleibende Aktualität.
„Leopold Specht befasste sich mit dem Staatsziel der immerwährenden
Neutralität und meinte, gerade an diesem Beispiel zeige sich, dass es
angebracht sei, der Politik inhaltliche Vorgaben
an die Seite zu stellen. So schlug er vor, die Teilnahme Österreichs an
der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU an Beschlüsse der
Vereinten Nationen zu binden“.
Rüdiger Schender: „Wichtig sei es, die EU-Konformität von
Staatszielen zu beachten, dabei nannte Schender die Neutralität als
Beispiel“.
„Eva Glawischnig lobte den Vorsitzenden des Ausschusses, Heinz Mayer,
und würdigte die präzise Vorgangsweise, die beim systematischen
Abarbeiten der Vorschläge der Zivilgesellschaft
Platz gegriffen hätten. Das Ergebnis sei dennoch gering, kein einziger
Punkt der Vorschläge der Zivilgesellschaft sei aufgenommen worden. Als
Begründung dafür werden ideologische Auffassungsunterschiede
genannt.
—
Interessant könnte auch noch Ausschuss 8 mit seinen 11
Mitgliedern sein.
Demokratische Kontrollen
Beispielsweise im Falle von Entscheidungen über Krieg und Frieden oder
im Falle von UNO-Truppenentsendungen (Mulilaterale
Militärinterventionen mit Eurofightern etc. – z.B. Serbien-Montenegro,
Kosovo, Afghanistan, Irak, Saudi Arabien,…)
Einrichtungen einer effizienten und effektiven Kontrolle im
Bereich von Bund, Ländern und Gemeinden: Rechte der Parlamente
einschließlich der Minderheitsrechte (z.B. Untersuchungsausschüsse),
Rechnungshöfe und Volksanwaltschaften, Frage der Amtsverschwiegenheit
(Skaninavische Transparenz bei Großwaffengeschäften wäre laut
Transparency International sicherlich förderlich für eine
durchsichtiger Abwicklung von Rüstungsgeschäften wie dem
Eurofighterdeal),
Instrumente der direkten Demokratie (Friedensvolksbegehren). Rat der
Zivilgesellschaft und/oder Bundesrat. Die Förderung von Zivilcourage
und das Recht auf zivilen Ungehorsam in bestimmten Situationen könnte
ebenfalls fruchtbar innovativ für die Entwicklung des Rechtsstaates
sein.
Hier arbeiten: Dr. Peter KOSTELKA (SPÖ), Vorsitzender;
Herwig HÖSELE, Vorsitzender-Stellvertreter; Manfred DÖRLER; Dieter EGGER;
Johann HATZL; Prof. Albrecht KONECNY; Dr. Evelin LICHTENBERGER; Prof. Ing.
Helmut MADER; Univ.-Ass. Dr. Klaus POIER; Walter PRIOR; Dr. Ernst STRASSER
Friedenspolitische Vorschläge und Debatten im Rahmen des
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EU-Konvent
-
Österreichkonvent
- Frieden
- Sicherheit
Österreich Konvent |
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Stichworte: | Parlament/Österreich-Konvent/Frieden |
Landesverteidigung | |
Parlamentskorrespondenz/10/26.01.2004/Nr. 48 |
ÖSTERREICH-KONVENT: FRIEDE UND LANDESVERTEIDIGUNG
[Wien (PK)] – Erwin Lanc (International Institute for Peace)
eröffnete laut Parlamentkorrespondenz den Reigen der Vertreter von Friedensorganisationen, in dem
auch Repräsentanten der Landesverteidigung zu Wort kamen.
Lanc ging auf die friedenspolitischen Aussagen in den Dokumenten der EU
ein und stellte diese den realpolitischen Entwicklungen seit 1999
entgegen. Er trat dafür ein:
- dass der österreichische
Verfassungsgeber formuliere, was er unter Friedensförderung und
Fortschreibung des Völkerrechts verstehe und - regte dazu an, sich an
durch den UN-Sicherheitsrat nicht mandatierten Aktionen nicht
zu beteiligen.
Es gelte, die friedenspolitischen Aspekte der heimischen
Verfassung im Sinne Kants auszubauen und die EU-Politik vor Irrwegen in
der Sicherheitspolitik zu bewahren.
Pete Hämmerle |
Hämmerle verwies auf die Verdienste der von ihm repräsentierten Organisation und sprach sich für die Erhaltung und den Ausbau des Friedens aus.Im Übrigen, sei auf die vielfältigen Verflechtungen der Friedensthematik mit
|
Frieden könne nur
mit friedlichen Mitteln erreicht werden. Es brauche daher eine aktive
Friedenspolitik unter Beibehaltung der heimischen Neutralität.
Gerald Mader (Österreichisches Studienzentrum für Frieden
und Konfliktlösung) verwies auf einen schriftlichen Beitrag, den er zu
diesem Thema eingebracht habe und sprach sich dafür
aus:
- die heimische Neutralität mit neuen Inhalten zu füllen und
- friedenspolitische Zielsetzungen in Form von Staatszielbestimmungen in
der Verfassung
zu verankern.
Klaus Lukaschek (Verein Plattform für Zivildienst) |
Er beleuchtete die gegenwärtige Debatte aus der Sicht der Zivildiener und regte
|
Michael Schaffer (Bundesvereinigung der Milizverbände)
Er forderte unter anderem, dass
- die Kompetenzen aller Waffengattungen und
- die
Milizartigkeit aller Strukturen erhalten bleiben sollten. - Die
allgemeine
Wehrpflicht sollte beibehalten werden, wäre allerdings auf eine
solidarische allgemeine Dienstpflicht umzuwandeln.
Walter Feichtinger (Gesellschaft für Landesverteidigung,
Offiziersgesellschaft, Unteroffiziersgesellschaft) meinte:
- Friedenssicherung funktioniere nur noch im internationalen
Zusammenspiel,
man müsse auf die geänderten Rahmenbedingungen adäquat reagieren. - Die
Zusammenarbeit müsse optimiert werden, - für die globalen
Problemstellungen brauche es zeitgemäße
Antworten - Österreichs Sicherheit sei nur im
internationalen Verbund zu gewährleisten, Bündnisverpflichtungen hätten
daher Vorrang vor der Neutralität, behauptete
der Redner.
Externe Positionspapiere nach Einbringer – Auswahl nach friedens- und sicherheitspolitischen Gesichtspunkten
Aus Sicht der Redaktion besonders interessante Positionspapiere wurden fett Hervorgehoben.
ARGE-MigrantInnen Österreich (49/POSP-K) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Armutskonferenz (50/POSP-K) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bundesjugendvertretung (35/POSP-K) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bundesministerium für Inneres (127/POSP-K) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bundesverband der Israelitischen Kultusgemeinde Österreichs (34/POSP-K) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bundesvereinigung der Milizverbände (100/POSP-K) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Caritas Österreich (53/POSP-K) Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) (55/POSP-K) Greenpeace (59/POSP-K)
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Posted in Friedensbewegung, Friedensjournalismus, Österreich