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Vorschlag einer UN-Nachhaltigkeitsresolution für 2025-2050

Erstellt am 08.02.2025 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde 190 mal gelesen und am 08.02.2025 zuletzt geändert.

Vereinte Nationen – Generalversammlung 2025
Entwurf einer Resolution zur Förderung eines Nachhaltigkeitswettlaufs und zur Stärkung der globalen Sicherheit durch Nachhaltigkeit

Die Generalversammlung,

Eingedenk der Charta der Vereinten Nationen, insbesondere der Verpflichtung zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit sowie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der Achtung der Menschenrechte,

Bekräftigend die Bedeutung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Agenda 2030, insbesondere Ziel 16 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen) sowie Ziel 17 (Globale Partnerschaften und kooperation zur Erreichung der Ziele), und die Notwendigkeit, die globalen Sicherheitsstrategien mit den Zielen für Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialnachhaltigkeit in Einklang zu bringen,

Besorgt über den anhaltenden Anstieg der weltweiten Militärausgaben, die Ressourcen binden, die für die Bekämpfung des Klimawandels, die Armutsbekämpfung und die Förderung nachhaltiger Entwicklung dringend benötigt werden,

Erkennend, dass menschliche Sicherheit nachhaltig nicht durch eskalierte militärische Stärke, sondern vor allem durch soziale Stabilität, wirtschaftliche Gerechtigkeit und ökologische Resilienz und Strukturellen Frieden gewährleistet werden kann,

Überzeugt, dass ein Nachhaltigkeitswettlauf – ein friedlicher Wettbewerb um Investitionen in Bildung, Gesundheit, erneuerbare Energien und nachhaltige Infrastruktur – eine wirksame Strategie zur Förderung internationaler Kooperation und Stabilität darstellt,

  1. Beschließt die Einführung eines internationalen Mechanismus eines Nachhaltigkeitswettlaufs, der Mitgliedstaaten kooperativ ermutigt, ihre Verteidigungsbudgets schrittweise zu reduzieren und in nachhaltige Entwicklungsmaßnahmen zu investieren;
  2. Empfiehlt die Einrichtung eines UN-Nachhaltigkeits- und Sicherheitsindex (UNSSI), der jährlich die Fortschritte der Staaten bei der Umschichtung von Militärausgaben in nachhaltige Investitionen misst und positive Entwicklungen sichtbar macht;
  3. Beauftragt das UN-Umweltprogramm (UNEP) und das UN-Entwicklungsprogramm (UNDP), in Zusammenarbeit mit dem Friedensforschungsinstitut SIPRI und weiteren relevanten Institutionen, Vorschläge zur Umwidmung von Rüstungsinvestitionen in nachhaltige Projekte zu erarbeiten;
  4. Ruft die Mitgliedstaaten auf, ihre Abrüstungspolitik mit ihrer Nachhaltigkeitsstrategie zu verknüpfen und Anreize für Unternehmen und Forschungsinstitutionen zu schaffen, die sich auf Konversionstechnologien und nachhaltige Innovationen spezialisieren;
  5. Ermutigt internationale Finanzinstitutionen, einschließlich der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds (IWF), Anreize für Staaten bereitzustellen, die signifikante Fortschritte bei der Reduzierung militärischer Ausgaben zugunsten nachhaltiger Entwicklung machen;
  6. Betont die Notwendigkeit, dass Staaten, die hohe Militärausgaben beibehalten, nach dem Verursacherprinzip vermehrt Verantwortung für die globalen Herausforderungen wie Klimawandel, Flüchtlingskrisen und globale Gesundheitsversorgung übernehmen müssen;
  7. Beschließt die Einberufung eines hochrangigen UN-Gipfels im Jahr 2026 zum Thema „Sicherheit durch Nachhaltigkeit“, bei dem Staaten ihre Fortschritte im Rahmen des Nachhaltigkeitswettlaufs präsentieren und Erfahrungen austauschen können;
  8. Lädt die Zivilgesellschaft, die Wissenschaft, den Privatsektor und multilaterale Organisationen ein, innovative Ansätze zur Umsetzung dieses Nachhaltigkeitswettlaufs beizutragen und dessen Reichweite durch öffentliche und mediale Initiativen zu stärken;
  9. Fordert alle Mitgliedstaaten auf, aktiv an der Umsetzung dieser Resolution mitzuwirken, um eine globale Sicherheitsarchitektur zu schaffen, die auf Kooperation, nachhaltiger Entwicklung und friedlicher Konfliktlösung basiert;
  10. Unterstreicht die Bedeutung von SDG 17 (Partnerschaften zur Erreichung der Ziele) und fordert eine verstärkte internationale Zusammenarbeit, um den Nachhaltigkeitswettlauf als kooperativen und fairen Wettbewerb zu etablieren, bei dem alle Staaten durch Wissensaustausch, technologische Unterstützung und gerechte Finanzierungsmodelle gleichermaßen profitieren können;
  11. Empfiehlt die Verabschiedung eines „Nachhaltigkeits- und Sicherheitsabkommens 2050“ (NSA 2050), das als erweiterte und aktualisierte Version des Pariser Abkommens von 2015 dient und folgende Maßnahmen umfasst:
    • Verbindliche Jahresziele für die Umsetzung der 17 SDGs und der 169 Unterziele, die von allen Staaten mit Berichts- und Überprüfungspflichten eingehalten werden müssen;
    • Einbeziehung militärischer Emissionen in nationale Klimaberichte sowie Verpflichtung der IPCC zur Erforschung und Berichterstattung über militärische Umweltauswirkungen;
    • Schaffung eines UN-Sanktionsmechanismus für Staaten und Unternehmen, die systematisch gegen Nachhaltigkeitsverpflichtungen verstoßen, einschließlich Handelsrestriktionen und Entzug von Entwicklungsförderungen;
    • Etablierung eines internationalen Anreizsystems, das Staaten belohnt, die nachhaltige Entwicklung aktiv vorantreiben, durch niedrigere Kreditkosten, höhere Entwicklungsfinanzierung und technologische Unterstützung;
    • Förderung von Abrüstungskonversionen in nachhaltige Industrien, insbesondere im Bereich erneuerbarer Energien, Kreislaufwirtschaft und Bildung;
    • Aufbau eines globalen Transparenz- und Überwachungsmechanismus, der Fortschritte und Verstöße offenlegt und politische Gegenmaßnahmen ermöglicht.

Beschlossen in New York, 2025

 

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