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Kriegsdienstverweigung ist ein Menschenrecht

Erstellt am 14.05.2024 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde 616 mal gelesen und am 15.05.2024 zuletzt geändert.
Befehl des Gewissens - Wir verweigern den Kriegsdienst
Politische Bildung: Recht auf Gewissensfreiheit ist ein Menschenrecht

Welttages der Kriegsdienstverweigerung am 15. Mai 2024
Morgen gibt es in Wien:

  • Mariahilferstrasse/Neubaugasse einen Infostand der „Plattform Demokratie“
  • 17.00: „Asyl für Deserteur:innen“ beim Deserteursdenkmal vor dem Wiener Bundeskanzleramt
  • Online-Petition ASYL FÜR Kriegsdienstverweigerer
    (Aufruf der ARGE für Wehrdienstverweigerung und Gewaltfreiheit) – dauert 5 Minuten: https://www.openpetition.eu/at/%21verweigert

Asyl für Kriegsdienstverweigerer!

Kriegsdienstverweigung ein Menschenrecht?

Ja, die Kriegsdienstverweigerung kann mit sehr guten Gründen als Menschenrecht betrachtet werden. Hier sind einige zentrale Punkte, die diese Sicht unterstützen:

  1. Recht auf Gewissensfreiheit: Die Kriegsdienstverweigerung basiert oft auf tief verwurzelten moralischen, ethischen oder religiösen Überzeugungen. Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) schützt die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, einschließlich der Freiheit, Überzeugungen zu haben und nach ihnen zu handeln.
  2. Recht auf Leben: Kriegsdienstverweigerer lehnen die Teilnahme an Gewalt und Krieg ab, um das Recht auf Leben zu schützen – sowohl ihr eigenes als auch das anderer Menschen. Artikel 3 der AEMR garantiert das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit.
  3. Recht auf persönliche Integrität: Niemand sollte gezwungen werden, gegen seine ethischen Grundsätze zu handeln. Artikel 1 der AEMR betont die Würde und die unveräußerlichen Rechte aller Menschen.
  4. Internationaler Schutz: Mehrere internationale Abkommen und Institutionen, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, haben die Kriegsdienstverweigerung als legitimen Ausdruck des Rechts auf Gewissensfreiheit anerkannt.

Die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung als Menschenrecht ist ein wichtiger Schritt, um individuelle Gewissensentscheidungen zu respektieren und zu schützen und gleichzeitig eine friedlichere und menschlichere Welt zu fördern.

Warum gewähren viele Staaten dieses Menschenrecht nicht?

Es gibt mehrere Gründe, warum viele Staaten das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht gewähren:

  1. Sicherheitsbedenken: Viele Regierungen betrachten eine starke und verpflichtende militärische Verteidigung als essenziell für die nationale Sicherheit. Sie befürchten, dass die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung die militärische Stärke und die Verteidigungsfähigkeit des Landes schwächen könnte.
  2. Tradition und Kultur: In vielen Ländern ist der Militärdienst tief in der nationalen Tradition und Kultur verwurzelt. Der Dienst in den Streitkräften wird oft als Ehrenpflicht und als Zeichen der Loyalität und des Patriotismus angesehen.
  3. Gesetzliche und bürokratische Hürden: In einigen Staaten sind die gesetzlichen und bürokratischen Strukturen nicht darauf ausgelegt, individuelle Gewissensentscheidungen zu berücksichtigen. Die Schaffung von Mechanismen zur Anerkennung und Verwaltung von Kriegsdienstverweigerern erfordert umfassende rechtliche und administrative Änderungen.
  4. Politische Gründe: In autoritären oder halbautoritären Regimen wird Kriegsdienstverweigerung oft als Bedrohung für die staatliche Autorität und Kontrolle gesehen. Solche Staaten neigen dazu, individuelle Rechte und Freiheiten weniger zu respektieren.
  5. Fehlende internationale Durchsetzung: Obwohl internationale Abkommen und Gerichte das Recht auf Kriegsdienstverweigerung anerkennen, mangelt es an einer einheitlichen Durchsetzung und Verpflichtung zur Einhaltung dieser Normen. Staaten können daher ohne größere Konsequenzen diese Rechte einschränken.
  6. Gesellschaftlicher Druck und Stigmatisierung: In vielen Gesellschaften werden Kriegsdienstverweigerer stigmatisiert und als Feiglinge oder Verräter betrachtet. Dieser gesellschaftliche Druck kann die Umsetzung von Gesetzen zur Unterstützung der Kriegsdienstverweigerung behindern.

Die Kombination dieser Faktoren führt dazu, dass viele Staaten das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht vollständig anerkennen oder umsetzen, obwohl es als Menschenrecht betrachtet werden kann.

Verstoßen sie damit gegen die Charta der Vereinten Nationen?

Das Verweigern des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung verstößt nicht direkt gegen die Charta der Vereinten Nationen (UN-Charta). Die UN-Charta, die 1945 in Kraft trat, legt die grundlegenden Prinzipien und Ziele der Vereinten Nationen fest, wie

  • die Wahrung des internationalen Friedens und der Sicherheit,
  • die Förderung der Menschenrechte und
  • die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen.

Sie enthält jedoch keine spezifischen Bestimmungen zur Kriegsdienstverweigerung.

Internationale Abkommen und Dokumente, die als Grundlage für die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung als Menschenrecht dienen

  1. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR): Artikel 18 schützt die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dies wird oft als Grundlage für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung angesehen.
  2. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR):
    Artikel 18 des IPBPR, der 1976 in Kraft trat, garantiert ebenfalls die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Der UN-Menschenrechtsausschuss hat in mehreren Entscheidungen bestätigt, dass die Kriegsdienstverweigerung unter diesen Schutz fällt.
Weltkarte bezüglich des UN-Zivilpaktes: ratifiziert (dunkelgrün);
unterzeichnet, aber nicht ratifiziert (hellgrün);
nicht unterzeichnet und nicht ratifiziert (grau)
(Stand: 25. Nov. 2008)

  1. Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK): Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in Urteilen wie „Bayatyan v. Armenien“ (2011) anerkannt, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen durch Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) der EMRK geschützt ist. Die Ukraine wird wohl bald vor diesem Gericht landen. Russland hat diese Konvention nicht unterzeichnet und ist hier aus dem Schneider – zumindest formal juristisch.
  2. UN-Menschenrechtskomitee: Dieses Komitee hat mehrfach festgestellt, dass Staaten verpflichtet sind, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung anzuerkennen, und dass die Verweigerung dieses Rechts eine Verletzung des IPBPR darstellt.

Obwohl also die UN-Charta selbst keine spezifische Regelung zur Kriegsdienstverweigerung enthält, verstoßen Staaten, die das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht anerkennen, möglicherweise gegen andere internationale Menschenrechtsverpflichtungen. Diese Verpflichtungen basieren auf der Anerkennung der Gewissens- und Religionsfreiheit, wie sie in der AEMR, dem IPBPR und anderen internationalen und regionalen Menschenrechtsinstrumenten festgelegt sind.

12.04.2023-24 #ObjectWarCampaign

Alle Infos zu den Aktionswochen: www.connection-ev.org/ObjectWarCampaign

Schutz und Asyl für alle aus Russland, Belarus und der Ukraine, die den Kriegsdienst verweigern – Aktionswochen zum Internationalen Tag der KriegsdienstverweigerungAufruf zu Aktionen vom 8. bis zum 21. Mai 2023 Krieg ist ein Verbrechen an der Menschheit. Wir verurteilen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, der zu hunderttausenden Toten und Verletzten sowie Millionen Geflüchteten geführt hat. Besonders betroffen sind die, die von ihren Regierungen an die Front geschickt werden. Viele Menschen aus Russland und der Ukraine, aber auch Belarus, denen der Kriegsdienst droht, versuchen sich ihm zu entziehen: Sie wollen keine anderen Menschen töten und auch nicht in diesem Krieg sterben. Soldatinnen und Soldaten an der Front wollen angesichts des Grauens die Waffe niederlegen. Ihnen allen drohen dafür von ihren Regierungen Repression und Gefängnisstrafen, in Belarus sogar bis hin zur Todesstrafe. Aber: Kriegsdienstverweigerung ist ein international anerkanntes Menschenrecht! – Wir fordern von den Regierungen Russlands, Belarus‘ und der Ukraine: Stellen Sie die Verfolgung von Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen umgehend ein! – Wir fordern von der EU und der Regierung: Öffnen Sie die Grenzen! Schützen Sie Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen aus Russland, Belarus und der Ukraine und geben Sie ihnen Asyl. Dafür organisieren wir rund um den „Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung“, 15. Mai, Kundgebungen und Demonstrationen vor russischen, belarusischen und ukrainischen Regierungseinrichtungen sowie EU-Vertretungen, Mahnwachen vor Deserteursdenkmälern und viele weitere kreative Aktionen an verschiedenen Orten. Wir betonen: Kriegsdienstverweigerung ist Menschenrecht! #ObjectWarCampaign#StandWithObjectorsWer wir sind Wir sind ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen und sind solidarisch mit allen Menschen, die sich gegen Krieg einsetzen. Wir laden alle Menschen ein, die sich gegen den Krieg und gegen Aufrüstung einsetzen möchten! Für Menschen und Gruppen aus dem nationalistischen und antidemokratischen Spektrum ist auf unseren Aktionen kein Platz.Transkript

Du kannst im Transkript mitlesen.Transkript anzeigenDFG-VK

 

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