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EU-Wahl gegen die Verletzung der Würde Menschen durch den EU-Passfotonorm-Zwang

Erstellt am 12.04.2024 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde 1634 mal gelesen und am 17.04.2024 zuletzt geändert.

22. April 1724 ist der Philosoph Immanuel Kant in Königsberg geboren. Er war ein Vordenker des Weltfriedens, der Menschenrechte und einer vernünftigen Organisation der sogenannten Internationalen Gemeinschaft. Würde sich die Menschheit so vernünftig verhalten wie er es vor rund 300 Jahren Vorschlug wäre heute wohl Frieden zwischen Russland und der Ukraine, … und der Weltfrieden wäre um Welten besser aufgestellt als 2024. Voltaire, Kant, … sie waren die Vordenker der Menschenrechte. Seit 1945 gilt als höchste Norm Artikel 1 der Charta der vereinten Nationen oder im deutschen Grundgesetz:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde

Auf rechtstheoretischer Ebene erhebt sich damit die Frage, inwiefern die Weiterentwicklung von Gesetzen, die die Grundrechte wie MeinungsfreiheitRecht auf Selbstbestimmung, Schutz vor Folter und Hinrichtung, Recht auf Teilhabe oder Gesundheit einschränken, auf der Grundlage der Menschenwürde stattfinden kann. Natürlich sollte das auch für Österreich und die EU gelten.

Die EU ist derzeit grottenschlecht und muss wie die UNO dringend reformiert werden um nicht zugrunde zu gehen.

  • Das Sommerzeit Kasperltheater gefährtet nachweislich jährlich das Recht auf Gesundheit von 450 Millionen Menschen in der EU.
  • Die Vergötzung des Fliegens auf Kosten des Klimaschutzes
  • Das fehlen eines einheitlichen Eurasischen Eisenbahnnetzes für klimafreundliches Reisen wäre spätestens seit den Klimadebatten der 1970er-Jahre ein Paradebeispiel für „EU-Gemeinschaftsversagen

Aber darum soll es heute hier nicht gehen. Ich will ja raus aus Öl und brauche für die E-Auto-Sharing-Plattformen pragmatischer Weise einen EU-Scheckkarten-Führerschein und bin daher gezwungen ein EU-„Gestapo-Foto“ dafür zu machen. EU-„Gestapo-Foto“? Europa die Wiege der Menschenrechte und der Demokratie ist Andreas H. Landl nun zum rechtsextremen EU-Skeptiker mutiert? Nein natürlich nicht. Allerdings möchte ich möchte ich, anlässlich der EU-Wahl im Juni 2024, den Finger in eine meiner Wunden durch das EU-Versagen legen und der

UN-KULTURGESCHICHTE der EU-Passfotos:
„Eine Schablone, in die alle hineinpassen sollen“

auf den Zahn fühlen. Schlussendlich will ich eine kleine Orientierung für Wählende geben die hoffen, dass sie mit ihrer Stimme der Vernunft in Europa nach 300 Jahren doch den Weg zu ebnen.

Willy Puchner schrieb im Standard in einem Essay am 19. Jänner 2020, 12:00

In Zeiten biometrischer Gesichtserkennung ist es mit dem herkömmlichen Passbild bald vorbei

Fotograf, Willy Puchner, 2020

Anfänglich seien es Briefe, eingerollte und verschnürte Nachrichten gewesen. „Etwa das Schreiben eines Statthalters an einen anderen Statthalter, der einem Beamten, einem Kaufmann oder einem Pilger die schriftliche Erlaubnis gab, durchs Land zu reisen, auf die andere Seite eines Flusses etwa. Oder in ein Gebiet, das noch keine Schranken oder Absperrungen kannte, in dem Berge, Gräben oder Gewässer, auch dichte Wälder oder ein Stück Einöde die Grenzen bildeten“, Pucher. Dann lässt er eine Fotomontage folgen, welche an Deutlichkeit nicht zu übertreffen ist. Eine Chronik für Nestroys Sager:

„Es ist wirklich famos, wie der Fortschritt is groß!

Johann Nestroy, 1801-1862, österreichischer DramatikerSchauspieler und Opernsänger (Bass). Sein Werk ist der literarische Höhepunkt des Alt-Wiener Volkstheaters.

Fotomontage von Willy Pucher zur EU-Zwangsnorm für Passfotos in Gestapo-Tradition

Sehr viele Jahre später, als Reisen verbreiteter wurden und herrschaftliche Strukturen sich stärker entwickelt hatten, Ordnungshüter, Zollbeamte und Militärs ihren Dienst versahen, wurden Papiere für die Reisenden ausgestellt, „die heute den Charme längst vergangener Zeiten besitzen“, so Puchner.

„Sie sind meist vergilbt, mit vielen Stempeln versehen, zeigen Spuren der Zeit und sind mehrfach gefaltet. Auf den Urkunden waren die Besitzer mit sogenannten Signalements aufgezeichnet: Ihre Haare, Augenbrauen und Augen wurden ebenso beschrieben wie Gesicht, Stirn, Nase, Mund, Kinn, Gesichtsfarbe und Statur. Besondere Kennzeichen wurden extra benannt. Die Vermerke waren Standardisiert, austauschbar und auch ein wenig willkürlich. Diese kurzen Beschreibungen könnten als ungenaue Vorläufer der Passbilder gesehen werden.“

https://app.mycountrytalks.org/talks/29831e49-a50e-48e5-9d75-d808ad526157/join

Das Ich-Bewusstsein des aufgeklärten Bürgertums

Mit der Erfindung der Fotografie ab 1815 und dem Verschwinden langer Belichtungszeiten wurden die fotografischen Lichtbilder immer populärer. Sie wurden, so Pucher, „Ausdruck eines neuen Ich-Bewusstseins des Bürgertums“.

„Was bisher dem begüterten Adel vorbehalten war, konnten sich nun auch die aufsteigenden Bürger leisten: ein fotografisches Porträt ihrer selbst in einer ehrenwerten Pose.

In ihren Bildern wirken sie erstarrt, verstummt und manchmal auch dekadent.“

Puchner

Mit der Verbreitung der Fotografie und deren Kommerzialisierung sowie der Entwicklung der Handkameras ab den 1870er Jahren begann auch der bürgerliche Amateurfotograf und sogar der Proletarier und auch Amateurfotografinnen Vivian Maier zu Superstars der amerikanischen Street Photography zu werden. Heute kann selbst der kleinste kriegsvertriebene Migrant mit der Handykamera Portraits erzeugen von den Rembrandt oder Dürer nur träumen konnten. Festgehalten wurde und wir nun, was später erinnert werden soll, festgehalten wurde auch, was dem Prestige dient. Die Welt wird idealisiert, und diese Verklärung wirkt bis heute fort.

Portraitfotografie oder das Recht auf würdige Verklärung für alle

Um schöne Porträts zu besitzen, entstand Mitte des 19. Jahrhunderts der neue Berufszweig des Porträtfotografen. Sie fertigten in der Größe der heutigen Visitenkarte sogenannte Cartes de Visite, kleine Bilder, die zwischen Freunden getauscht oder in Alben gesammelt wurden, ebenso Kabinettfotos oder Porträts, die in Anmeldescheine, Passierkarten oder sonstige Ausweise geklebt wurden. Die Porträts sollten die Menschen von ihrer schönsten Seite zeigen. Nicht nur die Geschenkbilder wurden retuschiert, überarbeitet und nachbearbeitet, generell gehörte es zum Ansehen eines Porträtisten, alle Kunden zu verschönern. Im Atelier krönte weiches Licht so manches Scheitelhaar.

Puchner

Erkennungsdienstlichen Fotografie

Im Gegensatz zu den charmanten Porträts haben auch die erkennungsdienstlichen Fotografien im 19. Jahrhundert mit dem Aufstieg des Nationalismus ihren Ursprung. Schon von Beginn an sachlich und nüchtern, hatten sie vor allem den Zweck, der Polizei und Kontrolle zu dienen. Bereits vor 1900 wurden gelegentlich Insassen in Gefängnissen abgelichtet. In vielen Städten gab es auch Sammelbücher von „Verbrechern“. So war man bereit für Fahndungen nach „Bürgern“. „Aufgenommen wurden die Bilder von vorn sowie im linken und rechten Profil, eine Tradition, die sich bis heute erhalten hat“, so Puchner.

10. September 1939 Nationalsozialismus Reichsgesetzblatt zur „Verordnung über den Pass- und Sichtvermerkszwang sowie über den Ausweiszwang“

1885 erhielt George Eastman sein Patent für den ersten Rollfilm. Hiram Maxim präsentierte im selben Jahr erstmals ein Maschinengewehr. Danach wurde „das Passbild“ im deutschsprachigen Raum eingeführt.

Es sei unmöglich herauszufinden, wer der erste Mensch war, der sein Passbild, eingeklebt in irgendeinen Ausweis, seinen Freunden zeigte, stolz über sein Antlitz, oder wer der Erste war, der mit dem Ausweis eine Grenze überschritt, um eine Sache zu erledigen oder auf Reisen zu gehen, so Puchner. Fest stehe, dass das moderne Kommunikationsmittel des Reisepasses mit dem Passbild als zusätzliche, weniger bedeutende Information oder ein Detail am Rande eines Dokuments eine immer größere Verbreitung erfuhr.

Zur Zeit des Nationalsozialismus, genau genommen am 10. September 1939, erscheint das Reichsgesetzblatt zur „Verordnung über den Pass- und Sichtvermerkszwang sowie über den Ausweiszwang“.

Nun müssen sich alle reichsdeutschen Staatsbürger, die über 15 Jahre alt sind, jederzeit durch einen amtlichen „Lichtbildausweis“ über ihre Person ausweisen. Der Zweite Weltkrieg hat im Dritten Reich diese Ausweispflicht also zur Zwangsnorm befördert. Das amtliche Dokument mit Lichtbild ist nun absolute Pflicht Bürgerpflicht. Wenige Monate vor dem Angriff aut Polen am 1. September 1939 wurde eine Volkszählung im gesamten „Deutschen Reich“ durchgeführt. So entstand die neue „Volkskartei“. Von nun an sind die Menschen transparenter, man sieht sofort,

  • wer eine Fremdsprache spricht oder
  • ein Zigeunermischling zweiten Grades oder gar Jude oder Jüdin ist.

Der neu eingeführte Ausweis wird in zweifacher Form ausgestellt:

  • eines für den „Reichsbürger“
  • Ein Stück mit Lichtbild und Fingerabdrücken und der handschriftlichen Unterschrift für die Volkskartei

Die Karteikarten waren aber viel zu klein, um allzu viele Informationen darauf zu versammeln. Das System der Kontrolle wurde in Deutschland auch nach dem Krieg sogar noch weiter ausgebaut.

Neue Kriterien Zeitalter der totalen Biometrik seit 1939

Im Zeitalter der totalen Biometrik, in dem der Mensch vermessen und dann ausgewertet wird, wird das Lichtbild und damit auch das Passbild immer stärker Teil von biometrischen Erkennungsverfahren. Personen sollen nun mechanisiert erkannt werden. Maßgeblich für die Erfassung und digitale Repräsentation von Gesichtsbildern für interoperable Zwecke, insbesondere zur Verwendung in elektronischen Reisepässen und Kriminalistik, ist der internationale Standard ISO/IEC 19794-5 vom 2005 15. Juni 2005. Die detaillierten Spezifikationen unterwerfen nun die Bürger und Bürgerinnen in Bildinhalt und Aufnahmetechnik den Anforderungen der Erkennungsqualität und der eindeutigen weltweiten Kontrollierbarkeit für Staaten und Unternehmen. Gesichtserkennung wird nun reduziert auf den maschinengerechten Aspekt der automatisierten Erkennungsmethoden. Sie werden sicherheitstechnisch, kriminalistisch und forensisch eingesetzt und zur unausweichlichen Zwangsnorm zum Zweck der Identifikation oder zur Authentifizierung von Personen.

Der Unterschied zwischen Identifikation und Authentifizierung liegt in ihrem Zweck und ihrer Funktion – in einfachen Worten:

  • Identifikation bezieht sich darauf, jemanden zu erkennen.
  • Authentifizierung bedeutet, zu bestätigen, dass die Identität echt ist.

Typischerweise dient die technische, computergestützte Gesichtserkennung zur

  • Kontrolle des Zutritts zu sicherheitsempfindlichen Bereichen und
  • zur Suche nach Dubletten in Datenbanken, beispielsweise in Melderegistern
  • zur Vermeidung von Identitätsdiebstahl.

Ihre detaillierten technikgerechten und menschenunwürdigen Spezifikationen hinsichtlich Bildinhalt und Aufnahmetechnik zielen nur mehr auf eine höchst mögliche Erkennungsqualität.

Die Zeit der nostalgischen und individuellen Passbilder vorbei. Dies begann sich aufgrund der EU-Normen späten 1990er Jahren zu ändern. Die Standardisierung und erhöhte Sicherheitsstandards seit 9/11 für Reisepässe wurden mit dem Krieg gegen den Terror zur Unterwerfung der Personendaten der Menschen. Dieser Prozess setzte sich in den 2000er Jahren fort. Die EU-Mitgliedstaaten begannen seit 2005 immer biometrische Daten in Reisepässe aufzusaugen und abzugreifen. Passbilder sind 2024 eigentlich vollkommen unnötig standardisiert und formalisiert. Denn technisch betrachtet kann sich jeder Besitzer eines Smartphoes mit 3-Gesichtserkennung auch ohne Verbrecherfotopose aus dem 19. Jahrhundert biometrisch viel eindeutiger der Identifikation und Authentifizierung gerecht werden.

Die genauen Spezifikationen für die Fotos wurden im Jahr 2004 mit der Verabschiedung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt. Diese Verordnung legte Standards für biometrische Merkmale wie Gesichtsbilder und Fingerabdrücke fest, die seitdem in Reisepässen der EU-Mitgliedstaaten verwendet werden müssen.

Fotos für Reisepässe, Personalausweise, „Führer“-Scheine, …

  • Die Fotos dürfen nicht älter als sechs Monate sein.
  • Der Kopf auf dem Passfoto soll zwei Drittel des Bildes einnehmen.
  • Er muss zentriert, scharf, klar und gleichmäßig ausgeleuchtet sein.
  • Das Bild darf keine Kleckser, Knick- oder Kratzspuren aufweisen.
  • Der Mund bleibt geschlossen, der Gesichtsausdruck neutral.
  • Der Fotografierte muss direkt in die Kamera blicken, die Augen geöffnet und deutlich sichtbar.
  • Ohren und Augen dürfen nicht durch Haare bedeckt sein.
  • Die klassische Porträtpose ist nicht gestattet, keine Retuschen, keine Experimente, keine Spielereien.
  • Der Hintergrund muss hell und einfärbig sein.
  • Schatten und jegliche Muster sind untersagt.
  • Die Brillengläser bei Brillenträgern dürfen nicht reflektieren oder die Augen verdecken.
  • Berufsfotografen verwenden nun für die Anfertigung von Passbildern eine Schablone, in die sie die EU-Bürger einpassen.

Ich fahre jetzt zum Berufsfotografen, weil noch wichtiger wie meine Würde ist mir der Klimaschutz durch e-Carsharing. Welche Partei verspricht bei der EU-Wahl eine Versöhnung dieses Zielkonflikts?

Biometrisches Passbild selbst machen – wieviel Würde kann man Big Brother Do it yourself abtrotzen

Infos undLinks zur Un-Kulturgeschichte des Passfotos

2010: https://www.welt.de/kultur/article8736199/Die-kleine-Kulturgeschichte-des-Passfotos.html

2020: https://www.derstandard.at/story/2000113431075/eu-passfoto-eine-schablone-in-die-alle-hineinpassen-sollen

Willy Puchner, 1952 in Mistelbach geboren; Er ist seit 1978 Fotograf und Autor.
Er studierte Philosophie, Geschichte und Soziologie und schrieb seine
Diplomarbeit „Über private Fotografie“.

 

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