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Raus-aus-Gas4Peace

Erstellt am 28.06.2023 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde 3369 mal gelesen und am 28.06.2023 zuletzt geändert.

Vor 2 Tagen musste festgestellt werden Europa kommt seit 16 Monaten nicht raus aus dem Krieg und rüstet statt für die Klimawende für seine Heere. Als Pazifist halte ich dagegen so gut ich kann.

Vor dem Krieg habe ich bei easygreen via Wiener Netze 179,00 Kubikmeter (1.919,00 kWh) vom 25.04.2020 – 16.03.2021 in 326 Tagen Gas bezogen. Im April 2022 bin ich in eine Genossenschaftswohnung mit Fernwärme umgezogen. Leider musste ich einen Gasherd und ein Durchlauferhitzer für Warmwasser übernehmen. Ich habe mir aber so rasch wie möglich eine Induktionskochplatte und den vom Verein für Konsumenten-Information empfohlenen Ökostromanbieter besorgt. Die jüngste Gasabrechnung zeigte einen erfreulichen Erfolg:

Statt 179 Kubikmeter vor dem Krieg habe ich nur mehr 4 Kubikmeter verbraucht – ich habe nicht immer kalt geduscht. Ich bekomme eine Rückzahlung :-))) und melde mich vom Gasvertrag aus. Ich lerne dafür demnächst die Wimhoff-Atmung um ausgeglichener, gesünder und fokussierter zu fühlen und zudem mein Immunsystem stärken – ohne bei Kälte zu frieren!

NameKubikmeter Gas 20/2122/23Ausstiegsfaktorin %
Andreas H. Landl0,55 pro Tag0,01 pro Tag55Putin oder die Scheichs erhalten heute nur mehr 1,82 % für Kriege im Jemen oder in Syrien
und Du?

Gerne ergänze diesen Artikel gerne laufend.

Zuschriften bitte an: ahl (-at-) zimd.at Betreff: Raus-aus-Gas4Peace

weitere Infos:

„raus aus Öl und Gas“ 2023/2024

Allgemeines zur Förderungsaktion

Die Förderungsaktion „raus aus Öl und Gas“ soll Privaten und Betrieben den Umstieg von einer fossil betriebenen Raumheizung auf ein nachhaltiges Heizungssystem erleichtern. Damit setzt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) einen weiteren wesentlichen Schritt zur Klimaneutralität im Jahr 2040.

Für die Förderungsaktion „raus aus Öl und Gas“ und die Sanierungsoffensive 2023/2024 stehen für Private und Betriebe insgesamt 940 Millionen Euro zur Verfügung.

„raus aus Öl und Gas“ für Private

Folgende Personen können Förderungsanträge stellen:

  • (Mit-)Eigentümerinnen/(Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieterinnen/Mieter eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses
  • Gebäudeeigentümerinnen/Gebäudeeigentümer bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. die Hausverwaltung) im Namen der Eigentümerin/des Eigentümers eines mehrgeschoßigen Wohnbaus oder einer Reihenhausanlage mit mindestens drei Wohneinheiten/Reihenhäusern
  • Im Fall einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch Mieterinnen/Mieter und Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen, sofern sie die Kosten der Umstellung tragen.

 Hinweis

Mieterinnen/Mieter und Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer einzelner Wohnungen müssen stets die wohnzivilrechtlichen Regelungen bei Umsetzung der Maßnahme einhalten (z.B. schriftliche Zustimmung der Vermieterin/des Vermieters).

Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

Eine Förderung ist nur für Gebäude im Inland möglich. Es können nur Leistungen gefördert werden, die ab 1. Jänner 2023 erbracht wurden.

Höhe der Förderung:

  • Privatpersonen werden beim Tausch eines fossilen Heizungssystems gegen ein nachhaltiges Heizungssystem mit bis zu 7.500 Euro Förderung unterstützt.
  • Wird im Zusammenhang mit dem Kesseltausch eine thermische Solaranlage errichtet, kann zusätzlich der Solarbonus beantragt werden. Als Solarbonus werden höchstens 1.500 Euro als Förderung bei Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern ausbezahlt.
  • Wird ein gasbetriebenes Heizungssystem gegen eine klimafreundliche Alternative ausgetauscht, wird zusätzlich ein „raus aus Gas“-Bonus vergeben.

Die Einreichung verläuft in zwei Schritten mit Registrierung und anschließender Antragstellung. Registrierungen können in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Budgetmitteln bis längstens 31. Dezember 2024 online durchgeführt werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss der Antrag innerhalb von zwölf Monaten online gestellt werden.

Umfangreiche Informationen zu Registrierung, Antragstellung, Förderungsdetails und Formularen finden sich auf umweltfoerderung.at (→ KPC):

„raus aus Öl und Gas“ für Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen

Es wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern gefördert. Das umfasst:

  • Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
  • Wärmepumpen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
  • Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung 

Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Förderung wird mittels Pauschalsatzes anhand der Nennwärmeleistung berechnet und ist mit 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Form einer „De-minimis“-Beihilfe vergeben.

Ausführliche Informationen zu Antragstellung, Förderungsdetails und Formularen finden sich auf umweltfoerderung.at (→ KPC):

Entscheidungshilfen, weiterführende Informationen

Letzte Aktualisierung: 26. Jänner 2023

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

 

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