Abschaffung der Institution des Krieges durch Friedensverfassung
„Wir in Japan glauben, dass der Erfolg unserer Bemühungen eine friedenspolitische Wende einleiten könnte und hoffen auf Ihre Unterstützung bei dem Versuch, die fortgesetzten Kriegsvorbereitungen zu stoppen … .“
Klaus Schlichtmann (März 2019)
Wenn Du glaubst es geht nicht mehr, kommt ein Friedenslicht daher
Klaus Schlichtmann, derzeit tätig an der Nihon University | Nichidai · Department of Law gab in einem aus meiner Sicht mehr als bemerkenswerten mail an Friedensschaffende Kolleginnen und Kollegen seiner fortgesetzten Verzweiflung Ausdruck (Verlinkungen zu zentralen Begriffen im Zitat von friedensnews):
Es scheint, dass die Abschaffung der Institution des Krieges für die Friedensforschung in Deutschland kein Thema ist. Das Thema sprengt offfenbar den Rahmen, in dem sinnvoll geforscht werden kann. Friedenswissenschaftler müssen in einem gesetzten Rahmen forschen, und dieser ist u.a. staatlicherseits (von den Politikern) mehr oder weniger vorgegeben. Das heißt beispielsweise, dass die Abrüstung – realistischerweise – nur innerhalb dieses Rahmens ins Auge gefasst werden kann, in dem jetzt die militärische (so genannte) Friedenssicherung die Regel ist.
Insofern seien auch Interpretationen der UNO-Charta, die auf die darin bestimmte Übergangszeit abstellen, ohne Belang. Dazu gehöre
- das Friedensverfassungsrecht, welches den Übergang zu echter kollektiver Sicherheit und Abrüstung einleiten könnte, und
- die Bestimmung in der UNO-Charta, dass während der Übergangszeit die fünf ständigen Sicherheitsratsmitglieder dafür verantwortlich sind, dass der Übergang friedlich verläuft.
(Wenn Sie gegen einen Rechtsbrecher vorgehen, müssen sie nach dem Konsensprinzip entscheiden, wobei die Verhältnismäßigkeit der Mittel in Betracht gezogen werden muss.)
„Selbst Völkerrechtlern“ sei „diese Tatsachen offenbar nicht bekannt!“, so Schlichtmann.
„Dass diese Überlegungen, so vernünftig sie zu sein scheinen, in der deutschen Friedensforschung kein Thema bzw. nie Thema gewesen sind, sei bedauerlich“; denn der gegenwärtige Trend gehe „in Richtung Kriegsvorbereitung“. Es lasse sich laut Schlichtmann zeigen, dass die Fortsetzung der Rüstungsbestrebungen und der damit verbundene Wettlauf darauf hinauslaufe, dass Krieg immer wahrscheinlicher werde. Dafür nur die Amerikaner oder die Russen verantwortlich zu machen, sei sinnlos, so Schlichtmann.
Rechtsgrundlagen zur Schaffung eines auf Gerechtigkeit und Ordnung gegründeten internationalen Friedens
Japan dagegen habe derzeit noch die Möglichkeit, die tatsächlichen Rechtsgrundlagen zur Schaffung eines auf Gerechtigkeit und Ordnung gegründeten internationalen Friedens ins Auge zu fassen. So sind auch in diesem Jahr wieder Personen und Organisationen, die den japanischen Kriegsabschaffungsartikel 9 repräsentieren, für den Friedensnobelpreis nominiert worden.
Auch Klaus Schlichtmann als Mitarbeiter in dieser Initiative ist, stellvertretend für den 1951 in Tokio verstorbenen Autor des Artikel 9, Kijuro Shidehara, für den Friedensnobelpreis 2019 nominiert. Ich gratuliere!
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