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Auslaufmodell Todesstrafe

Erstellt am 12.04.2018 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde 3740 mal gelesen und am 12.04.2018 zuletzt geändert.

Ende der grausamsten und unwirksamen Strafe in Reichweite

• Zahl der weltweit gemeldeten Hinrichtungen und Todesurteile geht zurück – nach Rekordhoch der vergangenen Jahre
• Rückschrittliche Entwicklungen in Ägypten und Saudi-Arabien sowie keine Verbesserungen in den USA, wo Präsident Trump die Todesstrafe für Drogendelikte ankündigte
• In China sind Daten zur Todesstrafe nach wie vor Staatsgeheimnis – Österreich muss bei Staatsbesuchen klar die Menschenrechte einfordern

London/Wien, am 12. April 2018 – Der unermüdliche Einsatz gegen die Todesstrafe von Millionen Menschen brachte große Fortschritte. Das zeigt der aktuelle Amnesty-Bericht zur weltweiten Anwendung der Todesstrafe: Die Zahl der verhängten Todesurteile ist 2017 erheblich zurückgegangen – besonders in Staaten südlich der Sahara gibt es positive Entwicklungen.

Dennoch gibt es alarmierende Trends: Etwa in Ägypten, wo die Zahl der erfassten Todesurteile gegenüber 2016 um etwa 70 % anstieg. Bahrain, Jordanien, Kuwait und die Vereinigten Arabischen Emirate nahmen Hinrichtungen wieder auf. In den USA – das einzige Land in der Region Amerika, das noch die Todesstrafe vollstreckt – gab es keine Fortschritte, im Gegenteil: Präsident Trump kündigte an, die Todesstrafe bei Drogendelikten zu verhängen. China war wieder neben dem Iran, Saudi-Arabien und Pakistan führend: Dort werden Schätzungen von Amnesty zufolge Tausende Menschen zum Tode verurteilt oder hingerichtet – so viele wir nirgendwo sonst auf der Welt.

„In Zeiten intensiver Wirtschaftsgespräche zwischen Österreich und China dürfen die Menschenrechte nicht unter den Verhandlungstisch fallen“, sagt Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich. „Eine wirtschaftliche Zusammenarbeit setzt voraus, dass die Menschenrechte im Partnerland geachtet werden“, sagt Schlack in Hinblick auf den aktuellen Staatsbesuch von Bundespräsident Alexander van der Bellen und Bundeskanzler Sebastian Kurz. „Dass die chinesischen Behörden das wahre Ausmaß der Hinrichtungen im Land seit Jahrzehnten verschleiern, ist ein Skandal. Es ist an der Zeit, dass China dieses tödliche Geheimnis endlich lüftet und sich an menschenrechtliche und völkerrechtliche Verpflichtungen hält.“

Informationen, die die Todesstrafe betreffen, sind in China nach wie vor ein Staatsgeheimnis. Und das, obwohl UN-Gremien und die internationale Gemeinschaft seit mehr als vier Jahrzehnten auf mehr Informationen drängen und die chinesischen Behörden selbst eine stärkere Öffnung des Strafrechtssystems versprochen haben.

Todesstrafe für Drogendelikte
In insgesamt 15 Ländern weltweit wurden Menschen wegen Drogendelikten zum Tode verurteilt oder hingerichtet, was gegen das Völkerrecht verstößt. Die meisten davon gab es 2017 im Nahen Osten und Nordafrika. „Obwohl auf dem Weg hin zur Abschaffung dieser verabscheuungswürdigen Art der Bestrafung bereits Fortschritte gemacht werden, gibt es nach wie vor einige Staaten, die auf die Todesstrafe als eine vermeintlich ‚schnelle Lösung‘ zurückgreifen, anstatt mit menschenwürdigen, wirksamen und evidenzbasierten Mitteln die wirklichen Ursachen von Problemen zu bekämpfen“, sagt Schlack.

In Singapur zum Beispiel wurden im Jahr 2017 acht Personen gehängt, die alle wegen Drogendelikten zum Tode verurteilt worden waren – doppelt so viele wie noch 2016. Eine ähnliche Entwicklung fand in Saudi-Arabien statt, wo Enthauptungen von Menschen, die wegen Drogendelikten zum Tode verurteilt worden waren, 40 % aller Hinrichtungen ausmachten. Im Jahr 2016 lag dieser Anteil noch bei 16 %.

„Es ist unfassbar, dass Staaten wie die USA nun auch mit der Todesstrafe liebäugeln, wenn es um das Thema Drogen geht. Dabei gibt es keine Beweise dafür, dass die Todesstrafe eine besonders abschreckende Wirkung hat und die Sicherheit in einem Land verbessert. Führungsstärke bedeutet gerechte Urteile – nicht Todesurteile“, sagt Schlack.

Positiv ist, dass sich weltweit die Gesamtzahl der wegen Drogendelikten durchgeführten Hinrichtungen verringert hat. Außerdem verabschiedeten zwei Länder, die als große Befürworter der Todesstrafe für Drogenstraftaten gelten – der Iran und Malaysia – Gesetzesänderungen, die die Anwendung der zwingend vorgeschriebenen Todesstrafe für diese Delikte reduzieren könnten.

Ägypten: massiver Anstieg
Ein anderes Bild zeigt sich in Ländern des Nahen Ostens: In Ägypten stieg die Zahl der erfassten Todesurteile gegenüber 2016 um etwa 70 % an. Aktuell setzt sich Amnesty International für Abu Zeid, besser bekannt als Shawkan, ein: Dem Fotografen droht aktuell die Todesstrafe. Am 14. August 2013 hatte er eine Demonstration auf dem Rabaa-al-Adawiya-Platz in Kairo fotografiert, bei der mehr als 1.000 Menschen starben. Mehr unter https://action.amnesty.at/shawkan-journalismus-ist-kein-verbrechen

Und auch wenn die Zahl der Länder, in denen Hinrichtungen vollstreckt wurden, gegenüber dem Vorjahr insgesamt unverändert blieb: In Bahrain, Jordanien, Kuwait und den Vereinigten Arabischen Emiraten wurden wieder Todesurteile vollstreckt, nachdem Hinrichtungen dort für eine gewisse Zeit ausgesetzt waren.
Iran bis Japan: Verstöße gegen Völkerrecht

Im Iran wurden mindestens fünf Menschen hingerichtet, die – als sie die Straftat begangen haben – unter 18 Jahre alt waren. Mindestens 80 weitere Menschen warteten in der Todeszelle auf ihre Hinrichtung.
In Japan, Pakistan, Singapur und den USA sowie auf den Malediven wurden Menschen mit geistiger Behinderung zum Tode verurteilt und hingerichtet. In Bahrain, China und Saudi-Arabien sowie im Iran und Irak dokumentierte Amnesty International mehrere Fälle von Menschen, denen die Todesstrafe drohte, weil sie unter Folter oder anderer Misshandlung Straftaten „gestanden“ hatten. Im Iran und im Irak wurden einige dieser „Geständnisse“ sogar live im Fernsehen übertragen.

Sub-Sahara: große Fortschritte
In den Staaten südlich der Sahara hingegen wurden letztes Jahr große Fortschritte bei den Bemühungen zur Abschaffung der Todesstrafe erzielt: Die Zahl der in der Region verhängten Todesurteile ist erheblich zurückgegangen.

Guinea beispielsweise hat die Todesstrafe als 20. afrikanisches Land südlich der Sahara für alle Straftaten abgeschafft; auch in Kenia wird Mord nicht mehr mit dem Tod bestraft. Burkina Faso und Tschad haben ebenfalls Maßnahmen ergriffen, um der Anwendung der Todesstrafe mit neuen Gesetzen und Gesetzesvorlagen entgegenzuwirken.

„In der gesamten Region arbeiten Regierungen daran, die Anwendung der Todesstrafe zu reduzieren oder ganz zu verbieten. Die Länder, die jetzt noch Todesurteile aussprechen und vollstrecken, sind in einer zunehmend isolierten Position. Es ist an der Zeit, dass der Rest der Welt sich ein Beispiel nimmt und diese verabscheuungswürdige Art der Bestrafung für immer hinter sich lässt“, sagt Schlack.

Überblick: Todesstrafen-Statistik 2017
Weltweit befinden sich mindestens 21.919 Menschen im Todestrakt. Amnesty International erfasste im Jahr 2017 mindestens 993 Hinrichtungen in 23 Ländern. Das ist ein Rückgang um 4 % seit 2016 (1.032 Hinrichtungen) und um 39 % seit 2015 (1.634 Hinrichtungen, die höchste Zahl seit 1989). Selbst Länder, die die Todesstrafe an sich befürworten, haben bedeutende Maßnahmen ergriffen, um ihre Anwendung zu reduzieren.

2017 wurden mindestens 2.591 Todesurteile in 53 Ländern dokumentiert, ein deutlicher Rückgang im Vergleich zum Rekordhoch von 3.117 Todesurteilen im Jahr 2016. Nach wie vor können die verhängten Todesurteile und vollstreckten Hinrichtungen in China nicht mitgezählt werden, da diese Daten nicht öffentlich zugänglich sind.

Amnesty International hat einen Rückgang in der Anzahl der Staaten südlich der Sahara dokumentiert, die derzeit Todesurteile vollstrecken: 2016 waren es noch fünf, 2017 lediglich zwei Länder, nämlich Südsudan und Somalia. Allerdings gibt es Berichte, dass 2018 in Botswana und im Sudan die Vollstreckung von Todesurteilen wieder aufgenommen wurde. Dies darf jedoch nicht von den positiven Entwicklungen in anderen Ländern der Region ablenken.

Zwei Länder – Guinea und die Mongolei – haben 2017 die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft. Damit haben bis zum Jahresende 2017 106 Länder die Todesstrafe vollständig abgeschafft. 7 weitere Staaten sehen die Todesstrafe nur noch für außergewöhnliche Straftaten wie etwa Kriegsverbrechen oder Vergehen nach Militärrecht vor; und 29 Staaten haben die Todesstrafe in der Praxis, aber nicht im Gesetz abgeschafft. Somit wenden momentan insgesamt 142 Staaten die Todesstrafe nicht mehr an.
Nur 23 Länder wenden aktuell noch die Todesstrafe an – diese Zahl ist gegenüber dem Jahr 2016 unverändert, trotz der Tatsache, dass in einigen Staaten wieder mit dem Vollstrecken von Todesurteilen begonnen wurde, nachdem Hinrichtungen für eine gewisse Zeit ausgesetzt waren.

Hintergrund
Amnesty International wendet sich in allen Fällen ausnahmslos gegen die Todesstrafe, unabhängig von der beschuldigten Person, des Verbrechens, der Schuld oder Unschuld des Verurteilten oder der gewählten Hinrichtungsmethode.

 

Der vollständige Bericht sowie Grafiken und Hintergrundinformationen zum Download unter https://synology.amnesty.at:5001/sharing/xsMA5n9me

Diesen Text finden Sie auch auf unserer Webseite: https://www.amnesty.at/de/menu467/artikel1273/?tmp=true&use=tmpallowed

 

Posted in Friedensarbeit, Friedensbewegung, Friedenspädagogik, Gewaltprävention, Menschenrecht, Zivilcourage

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