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Terrorlisten

Erstellt am 27.07.2017 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde 3226 mal gelesen und am 27.07.2017 zuletzt geändert.

Mit den Antiterrorkriegen demontieren wir unsere Zivilisation.
Jürgen Todenhöfer

Terror war ursprünglich bei den alten Vordenkern des Liberalismus eine dem Staat zugeschriebene legitime Aktion. Für Thomas Hobbes war 1651 der „Schrecken gesetzlicher Bestrafung“ (terror of legal punishment) eine notwendige Voraussetzung eines Staatswesens, dem auf der anderen Seite „der Schrecken der Macht“ (the terror of some power) entsprach. Heute hat sich das stark verändert. Am Ende des Artikels finden sich „Terrorlisten“ vom Staatsterror bis zum „Terror“ den Staaten mit friedlichen Mitteln und mit Staatsgewalt bis zum Staatsterror mit Morddrohnen.

Terror war aber auch schon den Römern bekannt. Terror nannten sie  „Schrecken“) die systematische und oftmals willkürlich erscheinende Verbreitung von Angst und Schrecken durch ausgeübte oder angedrohte Gewalt, um Menschen gefügig zu machen. Die Resolution 1566 des UN-Sicherheitsrates aus dem Jahr 2004 blendet die Dimension des Staatsterrors vollkommen aus. Resolution 1566  definiert als „terroristische Handlungen solche, die mit Tötungs- oder schwerer Körperverletzungsabsicht oder zur Geiselnahme und mit dem Zweck begangen werden, einen Zustand des Schreckens hervorzurufen, eine Bevölkerung einzuschüchtern oder etwa eine Regierung zu nötigen, und dabei von den relevanten Terrorismusabkommen erfasst werden“.[1]

So wird das Ausüben von Terror zur Erreichung politischer, wirtschaftlicher oder religiöser Ziele verkürzt auf Terror von nicht von den Vereinten Nationen anerkannten Staaten, Organisationen und Gruppen. Es gibt heute keine allgemein akzeptierte wissenschaftliche Definition von Terrorismus. Schwierigkeiten bereitet insbesondere die Abgrenzung von „Terrorismus“ zu politischem Widerstand.

Begriffsgeschichte

Terror war ursprünglich bei den alten Vordenkern des Liberalismus eine dem Staat zugeschriebene legitime Aktion. Für Thomas Hobbes war der „Schrecken gesetzlicher Bestrafung“ (terror of legal punishment) eine notwendige Voraussetzung eines Staatswesens, dem auf der anderen Seite „der Schrecken der Macht“ (the terror of some power) entsprach.

Am Vorabend der Französischen Revolution (1789) empörten sich die Aufklärer und warfen der Monarchie vor, ein terroristisches Schreckensregiment (par la terreur) zu sein. Auch Voltaire bezeichnet 1769 die staatlich inszenierte öffentliche Folterpraxis vor Hinrichtungen mit Rädern und Zerreißen bei lebendigem Leibe als „Terrorapparat“ (appareil de terreur). Allerdings waren die französischen Revolutionäre es selbst, die ab 1793 mit Robespierre den Terror als staatliches Machtmittel ausriefen und ihn in der als „Terrorherrschaft“ bekannten Periode ideologisch begründeten.

In einem „Tugendstaat“ seien das Volk durch Vernunft zu leiten und die Feinde des Volkes durch „terreur“ zu beherrschen, so Robespierre am 5. Februar 1794 vor dem Konvent: „Terror ist nichts anderes als rasche, strenge und unbeugsame Gerechtigkeit. Er ist eine Offenbarung der Tugend. Der Terror ist nicht ein besonderes Prinzip der Demokratie, sondern er ergibt sich aus ihren Grundsätzen, welche dem Vaterland als dringendste Sorge am Herzen liegen müssen.“ Dem Exekutivorgan dieses Staatsterrors, dem Pariser Revolutionstribunal, fiel Robespierre noch im selben Jahr schließlich selbst zum Opfer.

Umgangssprachlicher Gebrauch

Der Begriff Terror findet sich heute in zahlreichen Wortzusammensetzungen (z. B. Telefonterror, Psychoterror) auch in der Umgangssprache wieder, wo er häufig für aggressive Umgangsformen oder extreme Belästigung steht.

Terrorlisten

Auf Wikipedia finden sich Listen von ausgewählten nichtstaatlichem Terror

 

 

Posted in Ethik, Friedenspädagogik, Gewaltprävention, Global, Internationales Strafrecht, Kriminalität, Menschenrecht, Tipp, Unfrieden, Völkerrecht, Weltanschauungen

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