Kunstprojekt mit ausgeschiedenen Panzern
REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT – Kaufmännische Abteilung/Referat 6
WIEN, am 16.01.2012
An
Herrn Gerhard Gutruf, Hamburgerstraße 11/26, 1050 Wien
…
BMLVS-GZ: S94510/3-KA/2012
Sachbearbeiter: Axel-Bernd JANDESEK
Betreff: Aussonderungen und Verwertungen von schwerem Gerät des ÖBH;
Beabsichtigtes Kunstprojekt mit ausgeschiedenen Panzern;
Antwortschreiben an Hr. GUTRUF
Sehr geehrter Herr Gutruf!
Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport dankt Ihnen für Ihr Interesse an einer
Überlassung von Panzern aus den Beständen des Österreichischen Bundesheeres.
Zu Ihrer Anfrage an den Herrn Bundesminister vom 5. Dezember 2011 teilen wir Ihnen gerne mit,
dass Panzer per Gesetz als Kriegsmaterial gelten und daher bestimmten Auflagen unterliegen.
Näheres können Sie dem Kriegsmaterialgesetz 1977 BGBl. Nr. 540/1977 idgF und der Verordnung der
Bundesregierung vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmaterial BGBl. Nr. 624/1977 entnehmen.
Außerdem setzt eine Überlassung von Kriegsmaterial an Privatpersonen eine Bewilligung nach dem
Waffengesetz voraus. Ich darf Sie daher ersuchen, beim Bundesministerium für Landesverteidigung
und Sport, Rechtsabteilung, Roßauer Lände 1, 1090 Wien, gerne auch per E-Mail
(recht1@bmlvs.gv.at) um eine derartige Genehmigung anzusuchen. Über das weitere Verfahren wird
Sie die Rechtsabteilung gerne informieren. Sonstige Fragen zum Besitz von Kriegsmaterial
beantwortet das Bundesministerium für Inneres.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Für den Bundesminister:
i.V. Bea Mag. Christina FELLNER-RAPP, LL.M.
elektronisch gefertigt
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