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Die verlorene Ehre des Herrn Mensdorff-Pouilly in Profil & Co

Erstellt am 28.09.2011 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde 4703 mal gelesen und am 28.09.2011 zuletzt geändert.

Profil„Versuch einen Pudding fest zu nageln!“

Diese Worte eines Freundes zu KHG-dem-zu-schönen-und-zu-intelligenten  – im Eurofighter-Untersuchungsausschuss finde ich -zumindest hinsichtlich der Intelligenz – in Hinsicht auf den Lobbysten Alphons Mensdorff-Pouilly trefflich. Aber nun zu „bösen“ Verhaltensweisen von Journalisten in der österreichischen Presse. (Journalistinnen sind mir in diesem Zusammenhang bisher keine aufgefallen – ich bitte um allfällige Hinweise an die Redaktion).

Vorneweg, ich fordere die verantwortlichen Redakteure für dieses Titelblatt zum Rücktritt auf.

Gestern sprang mich im Kiosk einer Tankstelle das abgebildete Titelblatt des Wochen-Magazins Profil an. Mit diesem Titelblatt degradiert sich Profil zur „Yellow Press“.

Begründung

Sie finden – alle die es genau wissen wollen – bei leicht bei wikipedia: 

  • Eine Boulevardzeitung ist ein periodisch in hoher Auflage erscheinendes Druckerzeugnis, dem nur eingeschränkte Seriosität zugeschrieben wird. Die ersten Vertreter der Gattung waren nur auf der Straße (Boulevard) käuflich zu erhalten, nicht im Abonnement (vgl. hierzu auch Kaufzeitung). Anknüpfend an die Boulevardzeitung hat sich der Begriff Boulevardjournalismus etabliert, der heute eine eigene Gattung im Journalismus bezeichnet.
  • Mit dem „Gesetz über die Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritter- und Damenorden und gewisser Titel und Würden“ (Adelsaufhebungsgesetz) vom 3. April 1919 in der I. Republik das aus guten Gründen in der II. Republik Österreich ist kein Österreicher und keine Österreicherin erlaubt einen Adelstitel zu führen. Das Adelsaufhebungsgesetz gilt gemäß Artikel 149 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) als Verfassungsgesetz. Das Gesetz hatte nicht nur bei seiner Einführung Auswirkungen, sondern ist auch heute anzuwenden. 

Die Rechtslage in der Republik Österreich im 21. Jahrhundert

In diesem Sinn hat der Verfassungsgerichtshof 2003 entschieden, dass eine Österreicherin, die sich in Deutschland von einem Adeligen adoptieren lässt, Adelsbezeichnungen nicht führen darf. Die in einem ähnlichen Fall vom Verwaltungsgerichtshof an den Europäischen Gerichtshofherangetragene Frage, ob damit EU-Recht verletzt werde, wurde von diesem 2010 zugunsten der österreichischen Rechtsauffassung, den Namensbestandteil Fürstin von nicht anzuerkennen, entschieden. Vom damaligen Gesetzgeber wurde beschlossen, für Übertretungen dieses Gesetzes von den Behörden Geldstrafen bis zu 20 000 Kronen oder Arrest bis zu sechs Monaten verhängen zu lassen. Mit Bundesgesetz 50/1948 wurde die Vollzugsanweisung hinsichtlich des Strafbetrages geändert und eine Summe von 4 000 Schilling (rund 290 Euro) festgesetzt. Zuständig zur Sanktionierung des Führens von Adelsbezeichnungen sowie von aufgehobenen Titeln und Würden ist die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat).

Boulevardisierung der Medien in Österreich

Leider können die verantwortlichen Profilredakteure und seine Eigner – wie die der anderen Boulevardmedien nicht rechtlich belangt werden nach diesem Gesetz. Eine Verschärfung des Adelsaufhebungsgesetzes würde der Republik nach fast 100 Jahre nach dem I. Weltkrieg gut tun. Die Parlamentarier und die acht ersten Parlamentarierinnen haben sich 1919 wahrscheinlich nicht vorstellen können, dass der Journalismus in Österreich jemals so an Niveau verlieren kann. Nach der Erfahrung

  • mit moralisch komplett bankrotten Aristokraten
  • nach einem Krieg mit Millionen Toten und Kälte, Hunger und
  • einer vollkommen danieder liegenden Wirtschaft,
  • dem Verlust 88% des Staatsgebietes und Staatsbevölkerung

wie sind da solche Titelblatt-Callboy in Österreich nach nicht einmal hundert Jahren nicht nur in Alpträumen eines Karl Kraus, sondern eine Alptraum-Medienlandschaft möglich die ins Zwielicht geratene Männer in Österreich adelt und damit Kleingeld machen will.

Empört Euch – Indignez-vous!

Pfui Geier, jede Person die einen Funken Anstand und Allgemeinbildung besitzt müssen die Grausbirnen aufsteigen. Der traditionelle Boulevard, die Reichspest hat ja bekanntermaßen kein Ehrgefühl. Wenn „heute“ und „Österreich“ und Co Gaddafi plump als „Irren in Tripolis“ dehumanisieren und ohne Verfahren und Unschuldsvermutung abschussreif schreiben – wie „Katharina Blum“ oder Osama Bin Laden, dann ist das ein klarer Rückschritt im Gewohnheits-Unrecht.

Boykottiert Profil & Co

Wenn aber

  • Habsburger-Begräbnisse auf Staatskosten subventioniert werden (mit Polizei etc.) und
  • die Presse immer öfter Personen aus moralisch abgedankten Familien mit Titeln bekleidet, dann ist ein Maß an geistiger Schlamperei erreicht, das ohne Rücktritte der Verantwortlichen nur mit organisierten Boykott der anständigen, ehrlichen, fleißigen, republikanischen Leserinnen und Leser beantwortet werden kann.

Ein Profil von diesem „Format“ würde nach seinem Untergang infolge aktiver Nicht-Zusammenarbeit aufgeklärter Leser_innen in der geistigen Landschaft Österreichs keine Lücke hinterlassen.

 

Posted in Ethik, Friedensjournalismus, Friedenspädagogik, Gewaltprävention, Krisenregion, Österreich, Unfrieden, Waffenhandel, Wirtschaft, Zivilcourage

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