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Gewalt und das Gewaltmonopol des Staates

Erstellt am 27.02.2011 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde 3001 mal gelesen und am 03.03.2011 zuletzt geändert.

Hannes Wimmer

Lit Verlag
Reihe: Austria: Forschung und Wissenschaft – Politikwissenschaft
Bd. 5, 2009, 504 S., 39.90 EUR, br., ISBN 978-3-8258-1889-0
# Broschiert: 504 Seiten
# Verlag: Lit Verlag; Auflage: 1., Aufl. (22. Januar 2009)

Das Gewaltthema

„Das Gewaltthema hat in den vergangenen zehn Jahren eine steile Karriere hingelegt, für das Gewaltmonopol des Staates gilt das jedoch nicht. Das vorliegende Buch versucht beide Forschungsstränge zu verknüpfen und so eine Lücke im einschlägigen Literaturbestand zu schließen.

Die ersten Kapitel behandeln die außerordentlich voraussetzungsvolle Geschichte des Monopols an legitimer physischer Gewaltsamkeit. Die enge Geschichte des Zusammenhangs von Gewalt und Staat wird ausführlich dargestellt. Ein abschließendes Kapitel behandelt den transnationalen Terrorismus als neuer Herausforderung.“

Links zum Thema

In diesem Zusammenhang sei auch auf Günter Gugels, Handbücher zur Gewaltprävention I & II verwiesen. Hier ein Auszug aus dem Handbuch II:

Sich dem eigenen Aggressionspotenzial stellen

Selbst ausgeübte Gewalt wird häufig gerade von Personen, die eigentlich Gewalt ablehnen, mit dem Schutz von Schwächeren vor der Misshandlung und Gef.hrdung durch Stärkere oder auch einer aufgezwungenen Selbstverteidigung (Notwehr) legitimiert. Solche Gewaltformen sollten jedoch nicht als unproblematisch und für selbstverständlich gehalten und verteidigt werden, sondern sind durchaus auch als Folge eigener latenter Gewaltsamkeit bzw. eines überraschend entdeckten persönlichen Gewaltpotenzials zu identifizieren.“

Die Aufgabe müsse hier sein, „mit eigenen aggressiven Impulsen in Konfliktsituationen umgehen zu lernen, so dass eine (weitgehend) willentliche Steuerung des eigenen Verhaltens in Problemsituationen ermöglicht wird. Dies setzt eine genaue Beobachtung und Kenntnis der eigenen Person voraus.

Das gilt natürlich auch für Notwehr und Nothilfe von legitimierten Staatsorganen. Die Ausbildung von Polizei und Militärs in Lösungsansätzen mit friedlichen Mitteln ist noch ein riesiges Feld für eine Staatsgewalt wie sie beispielsweise Gandhi sie anstrebte.

 

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