Viele Journalist_innen und Blogger_innen leben in Kuba in Angst
Zensur, Schikane und Haft
Wer sich öffentlich kritisch zur Situation im Land äußert, müsse befürchten,schikaniert oder gar verhaftet zu werden, dokumentiert Amnesty in einem neuen Bericht. Leider hat sich bei AMNESTY in der Pressearbeit geschlechtssensible Formulierung in der Sprache noch nicht durchgesetzt. Zum Ausgleich wurde der Titel dieser Story von Friedensnews umbalanciert.
AMNESTY – MADRID/WIEN, 30.06.2010 – „Zeitungen, Rundfunk und Internet unterliegen in Kuba staatlicher Kontrolle. Journalisten sind zur Mitgliedschaft im von oben kontrollierten Presseverband verpflichtet. Internetinhalte werden gefiltert. Dazu kommen verschiedene Gesetze und Bestimmungen, die das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit einschränken, kritisiert Amnesty International im aktuellen Bericht.
Bei der Verfolgung von Kritikern können sich Polizei und Justiz sogar auf die kubanische Verfassung berufen. Sie sieht eine Einschränkung von Bürgerrechten vor, wenn diese „die Existenz und die Ziele des sozialistischen Staates gefährden“. Außerdem kennt das kubanische Strafgesetz Vergehen wie
- „Missachtung der Behörden“,
- „Verleumdung nationaler Institutionen“ und
- „feindliche Propaganda“,
die häufig Journalisten, politischen Aktivisten und Bloggern angelastet werden, um sie mundtot zu machen.
„Manche Gesetze sind so vage formuliert, dass fast jede abweichende Meinung als kriminelle Handlung interpretiert werden kann“, führte Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International in Österreich, vor Augen: „Es gibt in Kuba praktisch keine Möglichkeit, die Regierung öffentlich zu kritisieren.“
Einer der vielen Fälle willkürlicher Festnahme ist der von Yosvani Anzardo Hernández. Der Herausgeber der Online-Zeitung „Candonga“ und Korrespondent einer Nachrichtenwebseite aus Miami, Florida, wurde im September 2009 verhaftet. Der Computer mit Daten der Internetzeitung wurde beschlagnahmt, die Telefonleitung gekappt. Begründet wurde dies mit Gesetz 88 zum „Schutz der nationalen Unabhängigkeit Kubas“. Nach zwei Wochen kam Hernández frei, Anklage wurde nie erhoben.
„Amnesty International weiß von mindestens 53 gewaltlosen politischen Gefangenen, die allein deswegen inhaftiert sind, weil sie Gebrauch von ihrem Recht auf Meinungsfreiheit gemacht haben“, sagte Patzelt.
„Kuba muss diese Gefangenen sofort und bedingungslos freilassen. Auch das US-Embargo, das sicher negative Folgen für das Land und die Menschen hat, ist keine Entschuldigung für die Verletzung der Rechte des kubanischen Volkes.“
Weitere Infos uns Links
Den Amnesty-Bericht „Restrictions on Freedom Expression in Cuba“ (35 Seiten, engl.)
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