Heide befriedigt
Erfolg der „Freie-Heide“-Kampagne in Nordostdeutschland
„Bombodrom“ bei Wittstock entmilitarisiert
Das sogenannte Verteidigsministerium hat heute für die Öffentlichkeit mitgeteilt, dass sie die Kyritz-Ruppiner-Heide, in der Friedensbewegung und der
Öffentlichkeit auch als Bombodrom bekannt, auch keinen anderen
militärischen Verwendungen mehr zuführen will, nachdem sie im
vergangenen Jahr nach jahrelangem Protest und vielen Gerichtsverfahren
bereits darauf verzichtet hatten, das Gelände für die Luftwaffe als
Übungsplatz zu nutzen.
Natürlich sei das trotz der anderen Kriegspropaganda die die DFG-VK im Moment
erleben müsse für die Friedensbewegung und die in der Region lebenden
Menschen ein Erfolg und ein Grund zum Feiern. Darum ruft Monty Schädel auf:
„Last uns die Feste Feiern wie sie fallen, denn es gibt wenig genug Gründe in kriegerischen Zeiten!“
Information der DFG-VK <info@dfg-vk.de>
21.4.2010
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Presseitteilung aus dem Liebesministeriums vom 21.4.2010
Kein anderweitiger militärischer Bedarf für Truppenübungsplatz Wittstock
Berlin, 21.04.2010
Nachdem das Bundesministerium der Verteidigung im Juli 2009 darauf
verzichtet hat, den Truppenübungsplatz Wittstock (Kyritz-Ruppiner Heide)
als Luft-/ Boden-Schießplatz zu nutzen, sind inzwischen die Prüfungen zu
einer alternativen militärischen Nutzung des Truppenübungsplatzes
Wittstock abgeschlossen.
Im Ergebnis sind die vorhandenen Kapazitäten der Truppenübungsplätze in
Deutschland für den landgebundenen Übungs- und Schießausbildungsbedarf
der Streitkräfte auch ohne den Truppenübungsplatz Wittstock als
ausreichend zu bewerten.
Auf dieser Grundlage hat Bundesminister der Verteidigung Karl-Theodor zu
Guttenberg entschieden, den Truppenübungsplatz Wittstock in das
Allgemeine Grundvermögen des Bundes abzugeben. Das gesamte cirka 120
Quadratkilometer umfassende Areal ist nach den bestehenden Regelungen an
die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zu übergeben. Das BMVg stimmt
derzeit mit dem BMF die weitere Vorgehensweise zur Abgabe der
Liegenschaft ab.
Mit militärischen Sperrgebieten wie Truppenübungsplätzen sind
grundsätzlich neben Einschränkungen am Boden auch Flugbeschränkungen für
den darüberliegenden Luftraum verbunden. In diesem Zusammenhang ist
ebenfalls vorgesehen, die bestehende Luftraumbeschränkung für Wittstock
aufzuheben und somit den Luftraum wieder für den allgemeinen Flugverkehr
freizugeben.
Derzeit beschäftigt die Bundeswehr auf dem Truppenübungsplatz Wittstock
noch 80 Mitarbeiter. Die Abgabe des Truppenübungsplatzes Wittstock wird
die vollständige Schließung des Standortes Wittstock zur Folge haben.
Quelle:
http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/kcxml/04_Sj9SPykssy0xPLMnMz0vM0Y
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