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UNHCR tief besorgt über Abschiebungen Italiens nach Libyen

Erstellt am 08.05.2009 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde mal gelesen und am 08.05.2009 zuletzt geändert.

http://deutschelobby.files.wordpress.com/2009/04/afrika-boat_people.jpgGuterres-Appell: Zugang zum Asylverfahren für Schiffbrüchige erhalten

Genf/Rom/Wien, 7.5.2009 – UNHCR hat sich am Donnerstag „tief besorgt“ über das Schicksal von rund 230 Menschen geäußert, die ohne ordentliche Prüfung ihres möglichen Bedarfs nach internationalem Schutz von Italien nach Libyen abgeschoben worden sind. Die Boatpeople waren am 6. Mai
von italienischen Patrouille-Booten in der maltesischen Such- und Rettungszone (SAR), rund 35 Seemeilen südöstlich von Lampedusa, gerettet worden. Der Abschiebung war ein Tag hitziger Diskussionen zwischen maltesischen und italienischen Behörden über die Zuständigkeit vorausgegangen, wer diese Menschen in Seenot auf drei Booten in der maltesischen Such- und Rettungszone, aber näher zu Lampedusa, retten und an Land gehen lassen müsse. Zwar liegt keinerlei Information über die Nationalitäten der Boatpeople vor, doch ist es wahrscheinlich, dass unter den Abgeschobenen Menschen mit Bedarf nach internationalem Schutz sind. Denn:

2008 haben geschätzte 75 Prozent der gelandeten Boatpeople in Italien Asyl beantragt, 50 Prozent davon haben eine von mehreren Formen internationalen Schutzes erhalten.

„Ich appelliere an die italienischen und maltesischen Behörden, Schutzbedürftigen, die auf hoher See gerettet werden, auch weiterhin vollen Zugang zu ihrem Territorium und zu einem Asylverfahren zu gewähren“, sagte UN-Flüchtlingshochkommissar António Guterres.

Dieser Vorfall stellt einen einschneidenden Schwenk in der Politik der italienischen Regierung dar und ist höchst Besorgnis erregend. Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR bedauert zutiefst den Mangel an Transparenz rund um diesen Vorfall.

„Wir haben mit den italienischen Behörden in Lampedusa und an anderen Orten eng zusammen gearbeitet, um sicher zu stellen, dass Menschen auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 Schutz finden. Es ist von fundamentaler Bedeutung, dass das internationale Non-Refoulement-Prinzip (Anm.: das Verbot, jemanden durch Abschiebung in Gefahr für Leib und Leben zu bringen) weiter uneingeschränkt respektiert wird“, betonte Laurens Jolles, UNHCR-Vertreter in Rom.

Libyen hat zudem die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 nicht unterzeichnet, heißt es in einer Aussendung der Weltflüchtlingsorganisation. Libyen verfügt über kein funktionierendes nationales Asylsystem. Daher fordert UNHCR die italienischen Behörden dringend auf, deren Entscheidung zu überdenken und solch einen Schritt künftig zu vermeiden.

Rückfragen:
Gabrielle Sabourin, sabourin@unhcr.org, T: (+43/1) 260 60-4048

 

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