Regeln für Journalismus in Konfliktsituationen
Erstellt am 15.11.2007 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde mal gelesen und am 08.07.2008 zuletzt geändert.
- In jedem Krieg sollten JournalistInnen sich bemühen, die Storys von allen Seiten zu beleuchten.
- In Konflikten sollten Medien darauf drängen, Zugang zu Ereignissen, Menschen und Themen zu bekommen.
- Um eine umfassende Berichterstattung zu gewährleisten, sollten Menschen am Ende von Hirarchien genauso als Quellen dienen wie die Eliten. Verschiedene »Autoritäten« und »Experten« aller Konfliktparteien sind ausfindig zu machen.
- In Kriegsberichterstattung ist eine Glorifizierung von Technologie zu vermeiden.
- Medien sollten auch drastisch-anschauliches Material (»blood-and-guts«-Stories) verwenden, auch wenn einige so etwas als abstoßend empfinden, weil die Greuel des Krieges eines der stärksten Friedensargumente sind.
- Die Medien sollten sinnvolle und gut geschriebene Berichte über »normale Leute« anbieten. Damit können sie eine personalisierte Darstellung des Krieges präsentieren, die die Menschen erreicht.
- Medien können eine Vielzahl von Stories anbieten. Insbesondere gut recherchierte Hintergrundberichte sind sehr wichtig.
- Medien müssen sich bewusst sein, dass »Nachrichtenmacher« versuchen, sie zu manipulieren und versuchen diese Strategien zu unterlaufen.
- Gefahr besteht, wenn Medien oder JournalistInnen selbst zur Nachricht werden. Das Problem dabei liegt in der Ablenkung der öffentlichen Aufmerksamkeit von den relevanteren Problemen des Krieges oder des Friedens.
- Wichtig, dass Nachrichtenmedien in ihrer Berichterstattung Friedensinitiativen thematisieren und fördern. Die Presse kann eine zentrale Rolle bei Konfliktlösungsversuchen spielen und friedliche Lösungen fördern.“
Vgl. Richard C. Vincent / Johan Galtung:
Krisenkommunikation morgen.
Zehn Vorschläge für eine andere Kriegsberichterstattung.
In: Martin Löffelholz (Hrsg.):
Krieg als Medienereignis. Grundlagen und Perspektiven der Krisenkommunikation. Westdeutscher Verlag,
Opladen 1993, S. 177-211.
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